Nachversicherung Krankenkasse gek
Hallo zusammen, Ich brauche dringend Hilfe. Also folgendes, ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.13 (unter 1 jahr) und bekomme jetzt wieder ab den 01.02.14 alg2. Jetzt war ich heute beim meine er Krankenkasse (barmer gek) u d die äußerst "nette" Dame hat mich gefragt was denn mit dem Januar ist. Da Arbeitsverhältnis ende Dezember endete und Leistung erst im Februar beginnt. Jetzt meinte sie ich solle mal beim Amt nach fragen und wenn die mich erst ab Februar 2014 versichern müsste ich für Januar 2014 150€ zahlen. Stimmt das? Ich hab iwas von ner nachversicherung gelesen wenn der Zwischenzeitraum nur einen nen Monat dauert.Aber irgendwie werde ich daraus nicht schlau... Bitte hilft mir.
Danke im voraus
Lg yvii
4 Antworten
Hallo,
wenn bis zum 31.12.2013 eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmerin bestanden hat, sind für den Januar nach § 19 SGB V keine Beiträge zu zahlen.
Wenn die Lücke mehr als einen Monat bestanden hat (z.B. Beschäftigungsende am 30.12), sind für die gesamte Lücke Beiträge zu zahlen (ca. 155 Euro pro Monat; Teilmonate anteilig).
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Es gibt den sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch gem. § 19 Sozialgesetzbuch V (SGB V), danach ist man 4 Wochen "nachversichert". Rufen sie bei der Kasse an und verweisen auf § 19, dann sollte das erledigt sein. Sollte sie darauf bestehen, dann lassen sie sich einen Bescheid senden, legen Widerspruch ein, spätestens dann wird die Dame im SGB nachlesen...
Ja das stimmt, du musst schauen dass das Amt das Geld nachzahlt! Es ist ja so, dass du dich ein paar Wochen vorher beim Amt melden musst, wenn du weisst wann dein Arbeitsvertrag endet. Wenn du das machst, dauert hinterher alles nicht mehr so lange. Aber es ist auch so, dass das Amt rückwirkend für dich zahlt, ab dem Datum deines Antrag stellens. Bei der Krankenversicherung verhält es sich aber so, dass du dich für die Zeit bis dein Antrag bewilligt ist, eigentlich selber versichern musst. Ich würde mich beim Amt melden und dort mal nachfragen.
wichtig zu wissen, ob im Januar Leistungen über die Krankenkasse in Anspruch genommen wurden...