Nachversicherung Krankenkasse gek

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn bis zum 31.12.2013 eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmerin bestanden hat, sind für den Januar nach § 19 SGB V keine Beiträge zu zahlen.

Wenn die Lücke mehr als einen Monat bestanden hat (z.B. Beschäftigungsende am 30.12), sind für die gesamte Lücke Beiträge zu zahlen (ca. 155 Euro pro Monat; Teilmonate anteilig).

Gruß

RHW

RHWWW  03.04.2014, 20:16

Danke für den Stern!

Es gibt den sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch gem. § 19 Sozialgesetzbuch V (SGB V), danach ist man 4 Wochen "nachversichert". Rufen sie bei der Kasse an und verweisen auf § 19, dann sollte das erledigt sein. Sollte sie darauf bestehen, dann lassen sie sich einen Bescheid senden, legen Widerspruch ein, spätestens dann wird die Dame im SGB nachlesen...

Ja das stimmt, du musst schauen dass das Amt das Geld nachzahlt! Es ist ja so, dass du dich ein paar Wochen vorher beim Amt melden musst, wenn du weisst wann dein Arbeitsvertrag endet. Wenn du das machst, dauert hinterher alles nicht mehr so lange. Aber es ist auch so, dass das Amt rückwirkend für dich zahlt, ab dem Datum deines Antrag stellens. Bei der Krankenversicherung verhält es sich aber so, dass du dich für die Zeit bis dein Antrag bewilligt ist, eigentlich selber versichern musst. Ich würde mich beim Amt melden und dort mal nachfragen.

wichtig zu wissen, ob im Januar Leistungen über die Krankenkasse in Anspruch genommen wurden...