Arbeitgeber hat nach Kündigung Krankenkasse nicht abgemeldet?
Hallo,
Ende Januar 2016 wurde mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Das letzte Jahr war ich viel Reisen und habe meinen Freund unterstützt. Ich habe mich in dieser Zeit nicht um meine Krankenversicherung gekümmert, da ich auch nichts gehört hatte. Eigene Dummheit! (Musste zum Glück auch nie zum Arzt). Heute habe ich dann endlich bei der Krankenkasse angerufen und rausgefunden das mich mein Arbeitgeber gar nicht abgemeldet hat und auch noch weiterhin meine Beiträge bezahlt. Ich wollte jetzt gerne eine freiwillige Versicherung abschließen.
Kann der Arbeitgeber die Krankenversicherung noch rückwirkend bis Januar 2016 kündigen und muss ich somit die Kosten der Krankenversicherung übernehmen? Die Kosten betragen um die 2000€. Kontaktiere ich direkt den Arbeitgeber?
Vielen Dank schonmal im Voraus
2 Antworten
dein Arbeitgeber hat dich lediglich vergessen abzumelden oder die Meldungen hat bei der Datenübertragung zu einem Fehler geführt. diese Meldungen müssen dann manuell nachbearbeitet werden. nur weil die Abmeldung bei der Kasse nicht drin ist, heißt das nicht automatisch, dass der Arbeitgeber für dich Beiträge zahlt. Beiträge können sich nur aus erzieltem Entgelt errechnen und zahlen. und da du keines mehr erhalten hast, wurde auch nichts mehr gezahlt.
für dich heißt dies nun, dass du der Kasse einen Nachweis über die Beendigung deines Beschäftigungsverhältnisses einreichst (z.B. Kopie der Kündigung oder Austrittsmeldung des Arbeitgebers oder Arbeitszeugnis). die Kasse kümmert sich dann um die Abmeldung des Arbeitgebers.
für dich steht auf jeden Fall die rückwirkende Zahlung von Beiträgen an, da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, solange man hier in D beim Einwohnermeldeamt mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet war/ist.
die rückwirkenden Beiträge kannst du in Raten nachzahlen. die Raten müssen aber zusätzlich zum laufenden Beitrag gezahlt werden.
drum herum kommst du nicht...
Wieso sollte der AG deine Beiträge weiter zahlen, wenn du dort nicht mehr arbeitest.
Du bist vom Ausscheiden aus der Firma an, automatisch freiwilliges Mitglied und wirst die Beiträge nachzahlen müssen.
Ob du inzwischen krank warst, steht dabei überhaupt nicht zur Debatte.