Arbeitgeber hat mich noch nicht bei der Krankenkasse angemeldet, besteht die Pflicht zu arbeiten?
Hallo,,, ich habe seit Januar einen neuen Job.
Leider ist der Arbeitgeber nicht der schnellste. Ich hab noch keine Lohnabrechnung, die gibt's erst Mitte Februar für Januar und nun bekam ich Post heute von der Krankenkasse dass ich seit Januar nicht versichert bin bzw mich der neue Arbeitgeber noch nicht gemeldet hat.
Muss ich da überhaupt arbeiten gehen ? Ich gehe natürlich, aber besteht die Pflicht? Was ist wenn was passiert? Bin im Einzelhandel.. und alleinerziehend und eh Geringverdiener. Also Ich könnte nicht in Vorkasse gehen bei iwelchen Kosten bei einem Unfall.
Würde mich nur mal interessieren. Danke euch !
2 Antworten
Das ist keine gute Situation!! Du solltest den Arbeitgeber unbedingt darauf ansprechen. Denn ja, wenn etwas passiert, wird er aus eigener Tasche die medizinische Versorung bezahlen müssen, allerdings wird die Krankenkasse sich wohl zuerst bei dir das Geld holen und du müsstest es dann von deinem Arbeitgeber einklagen.
Davon abgesehen, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann. Der Arbeitgeber unterliegt unbedingt einer Meldepflicht zu den Sozialversicherungen.
dann teile der Krankenkasse deinen neuen Arbeitgeber mit und das Datum deines Arbeitsbeginnes.
Und natürlich bist du verpflichtet zur Arbeitsleistung. Die Anmeldung bei der Sozialversicherung hat nichts mit deinen Arbeitspflichten zu tun
Danke, ja ich hab das alles ausgefüllt und tu es heute noch zur Post. Natürlich geh ich arbeiten