Arbeitgeber hat mich noch nicht bei der Krankenkasse angemeldet, besteht die Pflicht zu arbeiten?

2 Antworten

Das ist keine gute Situation!! Du solltest den Arbeitgeber unbedingt darauf ansprechen. Denn ja, wenn etwas passiert, wird er aus eigener Tasche die medizinische Versorung bezahlen müssen, allerdings wird die Krankenkasse sich wohl zuerst bei dir das Geld holen und du müsstest es dann von deinem Arbeitgeber einklagen.

Davon abgesehen, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann. Der Arbeitgeber unterliegt unbedingt einer Meldepflicht zu den Sozialversicherungen.

dann teile der Krankenkasse deinen neuen Arbeitgeber mit und das Datum deines Arbeitsbeginnes.

Und natürlich bist du verpflichtet zur Arbeitsleistung. Die Anmeldung bei der Sozialversicherung hat nichts mit deinen Arbeitspflichten zu tun

Mamaa12345 
Beitragsersteller
 04.02.2022, 15:37

Danke, ja ich hab das alles ausgefüllt und tu es heute noch zur Post. Natürlich geh ich arbeiten