Nebenberuflich selbstständig während der Ausbildung?
In wie weit kann man sich neben der Ausbildung selbstständig machen? Habe gehört, dass man, solange man keine direkte Konkurrenz für den Ausbilder/Ausbildungsstätte ist, man theoretisch immer "nebenher" selbstständig arbeiten darf. (Manchmal bräuchte man dafür die schriftliche Genehmigung, aber ein Verbot gibt es nicht).
Wie sieht es mit den Krankenkassenbeiträgen aus? Habe gelesen, dass man seine Beiträge selbst zahlen muss, wenn das Einkommen aus der selbst. Tätigkeit die Ausbildungsvergütung übersteigt. Stimmt das? Fände ich auch nicht weiter schlimm, aber zahlt man dann mehr in der Versicherung? Selbstständige zahlen ja an die 300 Euro (weiß ich aus dem Bekanntenkreis)
Vielen Dank im Voraus :-)
6 Antworten
Die Mindestbeiträge für die Krankenkasse von 342 EUR können bei manchen unterschritten werden. Die TK bietet einen Nachlass für Selbstständige von ca. 100 EUR / Monat an, wenn die Tätigkeit nicht mehr als 2000 EUR / Monat einbringt...
Was zahlen Selbständige 300€??? Du musst das aufjedenfall Deinen Betrieb sagen
Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen willst, so solltest du zuerst mit deinem Ausbilder bzw. Chef sprechen. Der kann dir die Nebentätigkeit untersagen wenn die Lehre (praktischer Teil + Berufsschule) darunter leidet. Urlaub bzw. Ferien sind zur Erholung von der Lehre da. Ausserdem kann die Befürchtung entstehen - wenn die Tätigkeit gut läuft, das du die Lehre aufgibst. Wenn du dich selbstständig machen möchtest und damit Geld verdienst so wird die Ausbildungsvergütung und dein Verdienst zusammengezogen und auch zusammen versteuert. Krankenkasse und Rentversicherung läuft dann auf privater Basis - du musst allerdings den Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil selber zahlen. Das du schon voll Geschäftsfähig bist setzte ich vorraus.
der häufigste weg, sich eine ausbildung zu finanzieren, wäre ein 450-euro-job. krankenversichert bist du ja sowieso über deine ausbildung.
Nebenberufliche Selbstständigkeit ist grds möglich neben der Ausbildung. Dem Arbeitgeber muss man sogar nicht unbedingt etwas sagen, sollte man aber. Laut Sozialversicherungsrecht ist man nebenberuflich Selbstständig, solange man wöchentlich weniger als 19,25 h in die Selbstständigkeit investiert. Einkommen daraus spielt keine Rolle. Ist man nur nebenberuflich selbstständig, so zahlt man hierfür auch keine Beiträge zur Krankenversicherung, sondern weiterhin nur die Beiträge die für das Ausbildungsgehalt zu zahlen ist. Also alles bleibt beim alten und kann sich also finanziell lohnen. Die Krankenkassen überprüfen dies im übrigen nur per Fragebogen. Hauptberuflich Selbstständige (> 19,25h wöchentlich) zahlen tatsächlich einen ziemlich hohen Beitrag, in diesem Fall würde aber auch der Ausbilder wohl meckern.