nicht bei der krankenkasse umgemeldet.
Hallo zusammen,
Ich bin Seit november 2012 bei Meiner mutter in ein schwesternwohnheim umgezogen.
Seit oktober 2012 hab ich eine ausbildung begonnen. In der ich noch bin bis september 2015.
Mein Problem ist jetzt das ich nicht gewusst habe mich dabei bei der krankenkasse zu melden bzw umzumelden. Dachte das läuft automatisch. Sogesehen bin ich noch bei der Familienversicherung (KKH) bei Meiner mutter dabei. Mein arbeitgeber zahlt darin ein und auch meine mutter. Beim einwohnermeldeamt hab ich mich umgemeldet. Bei der KK hab ich jedoch immer noch den Wohnort bei Meiner Mutter.
Ich weiß jetzt nicht was ich tun muss bzw was auf mich zukommt wenn ich das Meiner KK nach über 1 1/2 jahren Erst melde.
Kann mir bitte jemand helfen????
Ich danke schon mal im Vorraus für alle ernstgemeinten hilfreichen Antworten.
Lg
1 Antwort
Mein arbeitgeber zahlt darin ein und auch meine mutter
die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist kostenlos. da zahlt deine Mutter nichts dafür. wenn dein Arbeitgeber dir Entgelt zahlt, dann hat er dich bei deiner Kasse sozialversicherungspflichtig angemeldet, worüber du auch versichert bist. es ist zunächst unerheblich, ob du deine Anschrift hast ändern lassen, da die Versicherung trotzdem ordnungsgemäß weiter läuft. Hauptsache du lebst in Deutschland.
du meldest dich jetzt am besten bei der Kasse, teilst die neue Adresse mit und bekommst dann auch von der Kasse eine neue Versichertenkarte mit der neuen Anschrift. allerdings nur dann automatisch, wenn der Kasse schon ein Passbild von dir vorlag/vorliegt. das ist seit diesem Jahr ab dem 15. Lebensjahr Voraussetzung für die Ausstellung einer Versichertenkarte.