Krank gekündigt Krankengeld?

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Die Lohnfortzahlung endet mit dem Ende der Beschäftigung (falls die Kündigung rechtskräftig ist). Danach bekommt man Krankengeld (auch wenn die 6 Wochen noch nicht ausgeschöpft worden sind.

Während des Krankengelsbezuges bleibt die Pflichtversicherung nach § 192 SGB V fortbestehen. Man muss aber darauf achten, dass keine Lücke im Nachweis der Arbeitsunfähigkeit entsteht - also immer die Folgebescheinigung rechtzeitig ausstellen lassen und einreichen.

Die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld ist das Arbeitsentgelt vor der Kündigung (70% vom Brutto, doch max. 90% vom Netto - abzüglich der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Man muss mit ca. 25% Einbuße gegenüber dem vorherigen Nettolohn rechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  26.06.2020, 21:23
Die Lohnfortzahlung endet mit dem Ende der Beschäftigung (falls die Kündigung rechtskräftig ist).

Zur Ergänzung:

Bei der Kündigung während einer Erkrankung liegt vor allem in der Probezeit die Vermutung nahe, dass die Erkrankung der tatsächliche Anlass der Kündigung ist.

Damit ist der Arbeitgeber verpflichtet, gegebenenfalls Lohnfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zu leisten (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 8 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 1).

okieh56  26.06.2020, 21:54
@Familiengerd

Deshalb schrieb ich mit Absicht: „...falls die Kündigung rechtskräftig ist"

Während der Probezeit ist es aber sehr schwer, das anzufechten. Ich habe einige solcher Verhandlungen beigewohnt und oft war es so, dass plötzlich Aufträge weggefallen waren. Die Krankheit gibt niemand als Kündigungsgrund an. In den meisten Fällen läuft es dann auf einen Vergleich hinaus - wovon der Versicherte wenig hat.