Onkel, Schwager, Stiefonkel? Welches Verhältnis? Erbfolge?
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage bezüglich der Erbfolge.
Die Großmutter hat einen Stiefbruder (Großmutter und Stiefbruder haben einen anderen Vater).
Die Großmutter hat zwei Kinder (Tochter und Sohn). Die Tochter hat keine Kinder. Der Sohn ist verstorben und hinterlässt zwei Söhne.
In welchen Verhältnis stehen nun die beiden Söhne zu dem Stiefbruder der Großmutter?
vielen Dank im voraus.
7 Antworten
Nach der gesetzlichen Erbfolge treten die beiden Söhne das Erbe statt ihres bereits vor der Großmutter gestorbenen Vaters an, wenn die Großmutter stirbt. Die kinderlose Tochter erbt die andere Hälfte des Vermögens der Großmutter.
Der Stiefbruder der Großmutter hat keinen gesetzlichen Erbanspruch auf das Vermögen seiner Stiefschwester. Stiefgeschwister haben unterschiedliche Eltern.
Ein Halbbruder der Großmutter würde erst dann erben, wenn alle Nachkommen der Großmutter vor dieser sterben, ebenso wie der Ehemann der Großmutter.
Die Großmutter beerbt ihren Halbbruder, wenn dieser selbst weder Ehefrau noch Nachfahren hat.
Wenn der Halbbruder der Großmutter selbst weder Ehefrau noch Nachfahren hat, und auch die Großmutter bereits verstorben ist, sind die beiden Brüder zusammen mit ihrer Tante erbberechtigt, die Brüder zu je 1/4 und die Tante zu 1/2.
Giwalato
Die Großmutter hat einen Stiefbruder (Großmutter und Stiefbruder haben einen anderen Vater).
Wenn sie dieselbe Mutter haben, dann sind sie Halbgeschwister, keine Stiefgeschwister. Stiefgeschwister sind nicht miteinander verwandt, weil sie keine gemeinsamen Eltern haben.
Geschwister der Eltern sind Onkel und Tanten zu den Kindern. Also, zur Tochter und zum Sohn ist dieser Halbbruder der Onkel. Ob Voll oder Halb, es ist ein Onkel.
Zu den beiden Söhnen ist es der Großonkel.
Wenn es der Stiefbruder ist besteht keine gesetzliche Erbfolge.
Wenn es der Halbbruder ist, und er keine Ehefrau und eigenen Kinder, die Eltern schon verstorben und keine weiteren Geschwister da sind, würden die Großneffen erben können.
Also zunächst mal ist zu klären, ob "Stiefbruder" oder "Halbbruder" gemeint ist.
Die Großmutter hat einen Stiefbruder (Großmutter und Stiefbruder haben einen anderen Vater).
Aber die selbe Mutter? Dann sind es Halbgeschwister, keine Stiefgeschwister. Stiefgeschwister sind biologisch nicht mit einander verwandt, haben kein gemeinsames Elternteil.
Ich nehme also mal an, dass es sich um Halbgeschwister handelt.
Wäre der (Halb-)Bruder der Großmutter nicht nur Halbbruder wären die Söhne des Sohnes "Großneffen". Früher nannte man es wohl: "Halbgroßneffen"
Rein rechtlich sind sie das wohl auch trotz der "Halbgeschwisterschaft" - hab ich aber nur sehr kurz recherchiert, keine Garantie dass es stimmt. Und erbrechtllich (das ist eine komplizierte Materie) sind die ganzen "Halb-Verwandten" wohl den "Voll-Verwandten" weitestgehend gleichgestellt, wenn der Erblasser ein gemeinsamer biologischer Vor- oder Nachfahre ist.
https://www.erbrecht-heute.de/erbrecht/erbenstellung-der-halbschwester-bzw-stiefschwester/
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Dann ist es der Halbbruder zur Großmutter.
Und ich meine den Großonkel der Söhne.
Gehen wir davon aus das die Großmutter der Söhne ( seine Halbschwester) verstorben ist.
Dann wären noch die Tochter der Großmutter und die beiden Söhne da.
Wie wäre dann die Verteilung des Erbes?
Denke 50%/25%/25%?
Wie hoch sind die Freibeträge und die anfallende protzentualle Erbschaftsteuer in diesem Fall?
Was wäre in diesem Fall die beste Handlung wenn der Großonkel seinen Besitz einem der o.g. Söhne vermachen will? Schenkung, Erbvertag, Testament?
Erbrechtlich? die Söhne zum Halbbruder der Oma, nur per Testament oder wenn der Halbbruder kinderlos war. War es ein Stiefbruder ( weder gleichen Vater, noch gleiche Mutter) besteht erbrechtlich hier kein Bezug.
Verschandschaftstechnisch würde ich ihn vielleicht als Großonkel bezeichnen.