Pflegehelfer Insulin spritzen Medikamente verteilen?

4 Antworten

Soweit mir noch bekannt ist aus der 3 Jährigen Ausbildung gibt es eine Delegations und Durchführungsverantwortung.

Als Fachkraft muss ich z. B. I.m. Spritzen lernen aber darf das durchführen ablehnen, wenn ich mir nicht sicher bei Durchführung oder Verantwortung zu groß ist.

Dann müsstest du als Helfer das ganze sowieso ablehnen dürfen

1. Die Tätigkeit ohne gute Begründung abzulehnen, ist Arbeitsverweigerung.

2. Du bist (wie jeder andere Arbeitnehmer auch) gegen Fehler "abgesichert".

Es ist nicht verboten, Menschen ohne professionelle Ausbildung BZ messen oder Insulin spritzen zu lassen. Weil es sich dabei um einfache Tätigkeiten handelt, die man tatsächlich innerhalb kürzester Zeit erlernen kann. (Angehörige werden auch nicht wochenlang geschult, wenn sie diese Aufgaben übernehmen müssen...)

Wenn dich die Wirkweise von Insulinen interessiert, ist das toll. Aber wozu "brauchst" du das Wissen? Um Fehler der Ärzte/ deiner Vorgesetzten zu erkennen und verhindern? Um selbst Veränderungen bei der Dosierung vorzuschlagen/ vorzunehmen?

Aus Sicht der PDL musst du dich nur an deine Vorgaben halten - alles weitere braucht dich nicht zu kümmern. (Du weißt vermutlich auch nicht genau, wie die Pillen wirken, die du verteilst...)

Natürlich wäre es sehr vernünftig, wenn eure "Chefetage" alle Mitarbeiter regelmäßig weiterbildet. Allerdings ist Diabetes eine sehr komplexe Erkrankung, bei der sich aus jeder "beantworteten" Frage fünf neue ergeben. Wie viel ihr da wissen könnt/ müsst/ sollt, ist von außen schwer zu sagen.

Ein Crashkurs bringt in solchen Fällen oft mehr "gefährliches Halbwissen" als "echte Kompetenzen". Jeder TypI-Diabetiker könnte Romane schreiben über die Aussagen von angeblichem "Fachpersonal"...

Wenn "von oben" nichts passiert, hast du trotzdem die Chance, dich privat zu informieren. Da du bis heute nicht weißt, wie Insulin wirkt, hast du das anscheinend bisher nicht getan...

Frag deinen Hausarzt. Oder Kollegen, die eine umfangreichere Ausbildung hatten als du. Lies die Packungsbeilage vom Insulin. Wende dich an Selbsthilfegruppen/ Diabetiker-Vereine in deiner Nähe. Benutz Google. Sprich mit den Patienten!

Eine kurze Zusammenfassung findest du z.B. hier

http://www.diabetes-ratgeber.net/Insulin

Wie gesagt: es bleiben mehr Fragen offen als beantwortet werden, und vieles ist einfach nur verwirrend, weil man versucht, alle möglichen Fälle gleichzeitig abzudecken...

Sprich mal mit Menschen, denen du vertraust - ich habe das Gefühl, dass es bei dir eher um ein grundsätzliches Misstrauen gegen Spritzen geht, als um Insulin und Diabetes im Speziellen...

Mach dir klar, dass das, was du da tust, kein Hexenwerk ist - ob man einen Wirkstoff spritzt oder oral verabreicht, ist (eigentlich) nicht so wichtig. Der große "Unterschied" liegt v.a. in der Wahrnehmung...

Griesuh  17.05.2017, 09:58

Zudem  was DODOsBack schreibt stimmt nicht.

Solch einen Blödsinn basierend auf unwissen habe ich selten gehört.

Denn was du hier von sich gibt, kann auch im privatbereich erhebliche Folgen haben.

Jedoch: Im privaten Haushalt kannst du pflegerisch und Behandlungspflegetechnisch an deinen Angehörigen machen was du willst.

Im professionellen Pflegebereich ist genau vorgegeben, und zwar per Gesetz und den Rahmen - und Versorgungsverträgen mit den Pflege und Krankenkassen, sowie in den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen, wer was mit welcher Ausbildung machen darf.

Und gänzlich ungelernte Hilfspflegekräfte, so wie der Frager, dürfen keinerlei Behandlungspflege erbringen.

Die ist für sie absolutes Tabu.

Ob das eingehalten wird, wer was mit welcher Ausbildung ausgeführt hat wird vom MDK bei den jährlichen Qualitätskontrollen überprüft.

Der 2. Sartz sagt schon alles:

 ....... tätig jedoch ohne jegliche Schule/kleine Ausbildung

Das bedeutet: du hast keine 5 Monatige Hlefer in der Pflege, keine einjährige Ausbildung, geschweige denn die 3 Jährige Ausbildung.

Richtig?

hast du wenigstens einen 4 Wochenkurs zum anlernen der Grundpflege erhalten?

Wenn nicht, frage ich mich wie du dich 18 jahre in der Pflege halten konntest.

Denn die Anforderungen wurden und werden immer höher geschraubt.

Hast du wenigesten n Fort und weiterbildungen teilgenommen? denn diese sind Pflicht und der Arbeitgeber muss dies auch anbieten.

So nun zu dem wichtigsten: das was DODOsBack schreibt stimmt nicht.

Solch einen Blödsinn basierend auf unwissen habe ich selten gehört.

Denn was er hier von sich gibt, kann auch im privatbereich erhebliche Folgen haben.

Jedoch: Im privaten Haushalt kannst du pflegerisch und Behandlungspflegetechnisch an deinen Angehörigen machen was du willst.

Im professionellen Pflegebereich ist genau vorgegeben, und zwar per Gesetz und den Rahmen - und Versorgungsverträgen mit den Pflege und Krankenkassen, sowie in den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen, wer was mit welcher Ausbildung machen darf.

Und gänzlich ungelernte Hilfspflegekräfte, so wie der Frager dürfen keinerlei Behandlungspflege erbringen. Die ist für sie absolutes Tabu.

Das sollte die PDL und die Heimleitung aber wissen.

Erbringst du eine Behandlungspflege so stehtst nicht nur du, sondern auch deine Vorgestzen im falle des schiefgehens schnell vor dem Kadi.

Kann ich diese Tätigkeiten auch ablehnen? 

Griesuh  17.05.2017, 09:59

Du kannst nicht nur du musst sogar. lese meinen langen, ausführlichen Beitrag