Pflegehelfer Insulin spritzen Medikamente verteilen?
Moin. Ich arbeite in einem Altenheim als Pflegehelfer. Gesamte Erfahrung ca 18jahre in diesem Heim bin ich bald 5jahre tätig jedoch ohne jegliche Schule/kleine Ausbildung . Das Haus hat 180 Bewohner verteilt auf 7 wohnbereiche und 4 Nachtwachen. Ich bin eine davon. Eigentlich sollten 2Exen und 2Helfer pro Nacht vorhanden sein, aber mangels Examinierte sind es meistens 1Exe 3Helfer. Das Haus ist mit 180 Bewegung. Natürlich auch dementsprechend groß. Nun zu meinen Fragen : Jeder Mitarbeiter verteilt die vom spatdienst gestellten Medikamente. Ich habe keinerlei Medikamentenerfahrung - ausser so Gängige Medis. Aber grundsätzlich eben nicht. Gestellt werden die Medikamente wöchentlich von derApotheke. Wie ist eh hier geregelt, kann ich das verteilen von Medikamenten ablehnen, hafte ich für Fehler die mir evtl passieren? Zweite Frage. Wir haben einige Bewohner mit insulin Pflicht. Wir Helfer haben ein hausinternes Schreiben über die Befugnis des BZ messens und Insulin spritzen. Im Grunde wurde nur einmal überprüft ob man die Spritze in den Bauch bekommt. Meine Nachfrage später bei der PDL sowie QM über Infos der Insuline die es so gibt.... Bekam ich ein "ja bekommt ihr" das ist nun ein gutes halbes Jahr her. Im Grunde jage ich dem einen oder anderen Bew Insulin in den Körper und habe keine Ahnung was dieses bewirkt oder nicht. Welche Konsequenzen können mich erreichen, wenn Fehler passieren? Kann ich beide Dinge ablehnen? Unsere PDL ist leider wie eine Fahne im Wind.... Vielen Dank für die Hilfe.
4 Antworten
Soweit mir noch bekannt ist aus der 3 Jährigen Ausbildung gibt es eine Delegations und Durchführungsverantwortung.
Als Fachkraft muss ich z. B. I.m. Spritzen lernen aber darf das durchführen ablehnen, wenn ich mir nicht sicher bei Durchführung oder Verantwortung zu groß ist.
Dann müsstest du als Helfer das ganze sowieso ablehnen dürfen
1. Die Tätigkeit ohne gute Begründung abzulehnen, ist Arbeitsverweigerung.
2. Du bist (wie jeder andere Arbeitnehmer auch) gegen Fehler "abgesichert".
Es ist nicht verboten, Menschen ohne professionelle Ausbildung BZ messen oder Insulin spritzen zu lassen. Weil es sich dabei um einfache Tätigkeiten handelt, die man tatsächlich innerhalb kürzester Zeit erlernen kann. (Angehörige werden auch nicht wochenlang geschult, wenn sie diese Aufgaben übernehmen müssen...)
Wenn dich die Wirkweise von Insulinen interessiert, ist das toll. Aber wozu "brauchst" du das Wissen? Um Fehler der Ärzte/ deiner Vorgesetzten zu erkennen und verhindern? Um selbst Veränderungen bei der Dosierung vorzuschlagen/ vorzunehmen?
Aus Sicht der PDL musst du dich nur an deine Vorgaben halten - alles weitere braucht dich nicht zu kümmern. (Du weißt vermutlich auch nicht genau, wie die Pillen wirken, die du verteilst...)
Natürlich wäre es sehr vernünftig, wenn eure "Chefetage" alle Mitarbeiter regelmäßig weiterbildet. Allerdings ist Diabetes eine sehr komplexe Erkrankung, bei der sich aus jeder "beantworteten" Frage fünf neue ergeben. Wie viel ihr da wissen könnt/ müsst/ sollt, ist von außen schwer zu sagen.
Ein Crashkurs bringt in solchen Fällen oft mehr "gefährliches Halbwissen" als "echte Kompetenzen". Jeder TypI-Diabetiker könnte Romane schreiben über die Aussagen von angeblichem "Fachpersonal"...
Wenn "von oben" nichts passiert, hast du trotzdem die Chance, dich privat zu informieren. Da du bis heute nicht weißt, wie Insulin wirkt, hast du das anscheinend bisher nicht getan...
Frag deinen Hausarzt. Oder Kollegen, die eine umfangreichere Ausbildung hatten als du. Lies die Packungsbeilage vom Insulin. Wende dich an Selbsthilfegruppen/ Diabetiker-Vereine in deiner Nähe. Benutz Google. Sprich mit den Patienten!
Eine kurze Zusammenfassung findest du z.B. hier
http://www.diabetes-ratgeber.net/Insulin
Wie gesagt: es bleiben mehr Fragen offen als beantwortet werden, und vieles ist einfach nur verwirrend, weil man versucht, alle möglichen Fälle gleichzeitig abzudecken...
Sprich mal mit Menschen, denen du vertraust - ich habe das Gefühl, dass es bei dir eher um ein grundsätzliches Misstrauen gegen Spritzen geht, als um Insulin und Diabetes im Speziellen...
Mach dir klar, dass das, was du da tust, kein Hexenwerk ist - ob man einen Wirkstoff spritzt oder oral verabreicht, ist (eigentlich) nicht so wichtig. Der große "Unterschied" liegt v.a. in der Wahrnehmung...
Zudem was DODOsBack schreibt stimmt nicht.
Solch einen Blödsinn basierend auf unwissen habe ich selten gehört.
Denn was du hier von sich gibt, kann auch im privatbereich erhebliche Folgen haben.
Jedoch: Im privaten Haushalt kannst du pflegerisch und Behandlungspflegetechnisch an deinen Angehörigen machen was du willst.
Im professionellen Pflegebereich ist genau vorgegeben, und zwar per Gesetz und den Rahmen - und Versorgungsverträgen mit den Pflege und Krankenkassen, sowie in den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen, wer was mit welcher Ausbildung machen darf.
Und gänzlich ungelernte Hilfspflegekräfte, so wie der Frager, dürfen keinerlei Behandlungspflege erbringen.
Die ist für sie absolutes Tabu.
Ob das eingehalten wird, wer was mit welcher Ausbildung ausgeführt hat wird vom MDK bei den jährlichen Qualitätskontrollen überprüft.
Der 2. Sartz sagt schon alles:
....... tätig jedoch ohne jegliche Schule/kleine Ausbildung
Das bedeutet: du hast keine 5 Monatige Hlefer in der Pflege, keine einjährige Ausbildung, geschweige denn die 3 Jährige Ausbildung.
Richtig?
hast du wenigstens einen 4 Wochenkurs zum anlernen der Grundpflege erhalten?
Wenn nicht, frage ich mich wie du dich 18 jahre in der Pflege halten konntest.
Denn die Anforderungen wurden und werden immer höher geschraubt.
Hast du wenigesten n Fort und weiterbildungen teilgenommen? denn diese sind Pflicht und der Arbeitgeber muss dies auch anbieten.
So nun zu dem wichtigsten: das was DODOsBack schreibt stimmt nicht.
Solch einen Blödsinn basierend auf unwissen habe ich selten gehört.
Denn was er hier von sich gibt, kann auch im privatbereich erhebliche Folgen haben.
Jedoch: Im privaten Haushalt kannst du pflegerisch und Behandlungspflegetechnisch an deinen Angehörigen machen was du willst.
Im professionellen Pflegebereich ist genau vorgegeben, und zwar per Gesetz und den Rahmen - und Versorgungsverträgen mit den Pflege und Krankenkassen, sowie in den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen, wer was mit welcher Ausbildung machen darf.
Und gänzlich ungelernte Hilfspflegekräfte, so wie der Frager dürfen keinerlei Behandlungspflege erbringen. Die ist für sie absolutes Tabu.
Das sollte die PDL und die Heimleitung aber wissen.
Erbringst du eine Behandlungspflege so stehtst nicht nur du, sondern auch deine Vorgestzen im falle des schiefgehens schnell vor dem Kadi.
Kann ich diese Tätigkeiten auch ablehnen?
Du kannst nicht nur du musst sogar. lese meinen langen, ausführlichen Beitrag