PKV (Huk) Brillenerstattung bei Verordnung von Optiker oder Augenarzt?
Hallo, die Leistungsabteilung ist am Wochenende leider nicht erreichbar, daher frage ich hier erstmal nach Erfahrungen. Ich bin seit Jahren leicht kurzsichtig, das wurde vor Jahren während der GKV auch durch einen Augenarzt festgestellt. Seit einiger Zeit bin ich in der PKV und möchte mir meine Brille nun natürlich gern erstatten lassen, hier muss eine "medizinische Notwendigkeit" vorliegen. Muss ich nun nochmal zum Augenarzt und mir eine Verordnung geben lassen oder reicht letztendlich die Rechnung vom Augenoptikermeister? Liebe Grüße
1 Antwort
Hallo CharaKardia
eine wirklich vernünftige Antwort wirst Du hier kaum erhalten. Ob und wieviel Du erhälst und ob Du eine ärztliche Verordnung brauchst, ist nicht nur von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, sondern es kommt bei vielen Versicherungen auch noch auf den Vertrag an. Die meisten Versicherungen wollen z.B. keine Verordnung vom Arzt, denn sie haben zwei Dinge begriffen:
1. Da kommt eine teure Rechnung vom Augenarzt noch dazu, im Gegensatz zum Optiker
2. Wissen manche Versicherungen inzwischen auch, dass die heutigen Augenärzte eine Refraktion (Ausmessen der Glasstärke) gar nicht beherrschen, weil es schon lange nicht mehr im Studium inbegriffen ist. Ein Arztbesuch nur wegen der Brille kostet also nur und bringt nichts.Um wirklich Klarheit zu bekommen, wirst Du wohl oder übel bis Montag warten müssen.Ich hatte auch schon Kunden, die nach einem solchen Anruf so klug waren, wie zuvor, weil der Mensch am Telefon selber keine Ahnung hatte. Sicherheitshalber sagen die dann, Du musst zum Augenarzt, obwohl es vielleicht gar nicht stimmt. Viel Erfolg.
die leistungsabteilung der pkv anrufen .... nicht den vertreter