Rundfunkbeitragsbefreiung bei stationärem Krankenhausaufenthalt?

3 Antworten

Liebe(r) Questionmaster4,

ein stationärer Aufenhalt in einem Krankenhaus für die Dauer von 6 Wochen ist kein Grund für die Befreiung zur Zahlpflicht des Rundfunkbeitrages.

Auch wenn dieser Beitrag offiziell nicht als Steuer gilt, so wirst Du doch auch nicht von Deiner allgemeinen Steuerpflicht befreit.

Freundliche Grüße

Delveng
2017-06-08, Donnerstag, 16:00

Nein, die gibt es leider nicht. Der entscheidende Unterschied ist ein mehrfacher:

1. Eine Klinik ist nach dem Gesetz keine stationäre Einrichtung nach 45 SGB VIII.

2. Als Klinikpatient erhält man keine Leistungen nach SGB VIII.

3. Entscheidend ist aber, dass du während eines stationären Krankenhausaufenthalts deine Wohnung beibehältst, in die du theoretisch jederzeit zurückkehren kannst, während man als Bewohner einer stationären Einrichtung dauerhaft daneben keine eigene Wohnung mehr bewohnt.

4. Die Pflicht zur Weiterzahlung des Rundfunkbeitrags besteht daher z. B. auch, wenn man seine bisherige Wohnung während eines längeren Auslandsaufenthalts beibehält.

Ein Klinikaufenthalt von 6 Wochen ist kein stationärer Aufenthalt nach § 45 SGB VIII. IM SGB VIII wird Kinder- und Jugendhilfe behandelt, d.h. die Klink muss eine Einrichtung m Bereich der Jugendhilfe sein.