Scheidungstermin 457km entfernt, werden die Kosten zurrückerstattet?

6 Antworten

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Rede am besten mit deinem Anwalt

Wer sollte das zahlen?

Ihr wollt euch doch scheiden lassen .... das ist Eure Privatsache ....

alphaclasch 
Beitragsersteller
 17.05.2014, 10:18

Die Fahrtkosten sind nicht nötig, da eine Anhörung auch vor Ort erfolgen könnte. Des weiteren liegt eine Schwangerschaft nicht vom noch Mann vor. Die Scheidung war notwendig, da der Mann immer mehr Schulden aufgebaut hat, während sie auf Grund einer Umschulung weit weg in einem Internat untergebracht war und bestehende Schulden, die auf Grund eines Erbes SEINERSEITS entstanden sind brav abbezahlt hat. Hätte sie die Scheidung nicht eingereicht, währe sie von ihm immer mehr hinabgehzogen worden. Sie Trug 5000 Euro ab, während er unwissentlich für sie 20000 aufgenommen hat. Die Trennung erfolgte vor ca. 3 Jahren, die Scheidung wurde vor ca. 2 Jahren eingereicht.

Absolut nicht Hilfreich solche Antworten.

frodobeutlin100  17.05.2014, 10:21
@alphaclasch

Quote: Die Fahrtkosten sind nicht nötig, da eine Anhörung auch vor Ort erfolgen könnte.


Das sieht der zuständige Richter offenbar anders .... und der entscheidet ....

Das müssen sie mit dem Gericht klären, welches den Scheidungstermin abberaumt hat, ob eine Anhörung aufgrund der Schwangerschaft auch beim Gericht vor Ort stattfinden kann. Wer sonst ksnn ihnen diese Frage beantworten? Und wenn nein, dann ist eine Anreise sehr wohl nötig, ggf. am Vortag mit Übernachtung und dann Rückreise dierekt nach dem Termin. Diese Kosten tragen sie allein- sie sind doch auch offensichtlich so weit weggezogen, oder? Der Staat übernimmt diese Kosten ebensowenig wie die Kosten der Scheidung, auch wenn sie PKH erhalten haben, es wird noch viele Jahre versucht, diese von ihnen wiederzuholen. Evtl. hilft ein Attest des behandelnden Frauenarztes, dass eine Reise nicht zumutbar ist- aber bei einer Allergie wohl weniger.

bei der scheidung gilt seit einiger zeit nicht mehr das schuldprinzip sondern das zerwürfnisprinzip... das heißt, der Antragsteller zahlt auf jeden fall seine anfallenden kosten, die Kosten des Antragsgegners können eventuell auf den Antragsteller übertragen werden. üblicherweise aber nicht. das heißt. wenn du die alte los werden willst, wirst du investiren müssen...

lg, Anna

alphaclasch 
Beitragsersteller
 17.05.2014, 10:20

Sie will IHN loswerden, gründe, siehe 1. Antwort Komentar. Auch hier wieder, es währe nicht nötig so weit zu reisen, da eine Anhörung auch vor Ort erfolgen könnte.

Von wem denn? Wenn du die zur Hochzeit entstandenen Kosten vom Standesamt bekommen hast, gibt es diese Kosten jetzt auch... ;-)

alphaclasch 
Beitragsersteller
 17.05.2014, 10:19

Auch hier wieder, die Anhörung könnte vor Ort erfolgen, eine so weite Reise währe nicht nötig. Siehe Komentar zur vorhergehenden Antwort.