fahrtkosten von der krankenkasse zurück?

5 Antworten

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Hallo,

man kann sich auf diesen Paragraphen berufen und darlegen, dass man ein Härtrefall ist (z.B. denkbar: Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe):

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65a.html

Die Chancen können je nach Krankenkasse unterschiedlich sein.

Gruß

RHW

RHWWW  06.05.2013, 08:24

Danke für den Stern!

Willst Du wegen 4 oder 5 Euro wirklich ein Faß aufmachen?

Ruf doch einfach an und frag nach.

Sooo viele Fragezeichen.

Fahrtkosten für den Weg zum Gutachter werden vermutlich nicht rückerstattet. Die Kasse kann ja auch nichts dafür, wenn du selbst einen Antrag stellst und der Gutachter nicht direkt neben deinem Haus arbeitet.

Wenn du aber z.B. ein künstliches Kniegelenk bekommen hast und mit dem Taxi zur Physiotherapie und wieder nach Hause fahren musst, wird ein Teil (bei einer guten Versicherung der volle Betrag) übernommen.

Wenn die Krankenkasse das Gutachten veranlasst hat, steht Ihnen die Erstattung von tatsächlich entstandenen Fahrkosten zu. Hier können Sie dann die Belege einreichen (Fahrkarten, Taxenquittung). Wenn Sie jedoch zu Fuss gegangen sind, sind auch keine Kosten entstanden.

freund110 
Beitragsersteller
 06.05.2013, 13:39

also mein zahnartz hat für zahnersatz einen antrag für die kostenübername bei der krankenkasse gestellt !!!!!!!!! die wollen allerdings das es noch einmal von einen ihrer gutachter auf die richtige notwendigkeit geprüft wird !!!!!!! und der gutachter ist zwar in der selben stadt wie ich wohne !!!!!!!!! aber auch sehr weit weg von da wo ich wohne !!!!!!!!!!!

bei deiner Krankenkasse erfragen!!!! Die haben vielleicht einen Antrag dafür.