Beruf Hauswirtschaftliche hilfskraft, was passiert bei schwangerschaft?
Hallo,
ich wollte mal gerne was wissen vlt. kann mich ja einer beraten oder helfen.
Ich bin 22. und arbeite zurzeit im Krankenhaus im Op Bereich als Hauswirtschaftliche Hilfskraft und als vollzeit. 7,5 Stunden
Ich mache mir nur gedanken wenn ich i-wann Schwanger werden sollte.
Könnte man mich kündigen? An sich darf ich ja nicht mehr dort arbeiten, ich muss reinigen und viel auspacken an ware und apotheke, muss auch auf leiter drauf und hab immer mit Desinfektionsmitteln zutun. Natürloch haben wir auch patienten mit keimen etc. wo ich mal eine schlussdesinfektion machen muss.
Ich weiss das man erst ins mutterschutz geht evtl. 1 Jahr. Problem ist ich bin die einzige die diesen Job im OP macht. Ich habe keinen vor u. hinter mir. Arbeite nur mit den op schwestern, ärzten und pflegern zusammen.
Wenn ich mal krank bin oder urlaub habe muss mich eine Reinigungskraft aus dem Krankenhaus vertreten der ich das mal angelernt habe.
Nur wie ich schon gefragt habe, könnte meine arbeitgebern mich kündigen wegen der schwangerschaft, ich weiss nicht genau wie das im krankenhaus abläuft.. möchte auch nicht mit meiner arbeitgebern darüber sprechen weil ich ja noch nicht schwanger bin.
Bitte keine beleidigungen!
2 Antworten
Schlicht und einfach ..... ab dem Moment, wo eine Schwangerschaft festgestellt wird genießt Du Kündigungsschutz:
https://dejure.org/gesetze/MuSchG_a.F./9.html
und wenn Du dann nicht mehr eingesetzt werden darfst und Dir auch kein anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden kann, so bist Du bezahlt freizustellen.
Wegen Schwangerschaft darf man nicht kündigen. Sobald Du dem Arbeitgeber Deine Schwangerschaft mitteilst (was Du tun musst, sobald Du davon weißt), bist Du unkündbar (solange Du nicht gerade klaust oder so). Wenn Deine Tätigkeit Dich körperlich so fordert, dass sie im späteren Teil Deiner Schwangerschaft zu einer Gefahr für Dein Kind wird, erteilt Dein Arzt Dir Beschäftigungsverbot. Das ist dem Arbeitgeber meist sehr recht, denn dann zahlt die Krankenkasse Dein gesamtes Gehalt weiter bis zum Mutterschutz. Dann kommt der Mutterschutz, dann die Elternzeit (sofern Du sie nimmst, aber das solltest Du schon Deinem Kind zuliebe tun), und dann muss Dein Arbeitgeber Dich wieder arbeiten lassen. Dein Vertrag gilt ungekündigt fort. Dein Arbeitgeber darf Dir nach solch langer Abwesenheit eine andere Arbeit zuweisen, die aber Deinen Fähigkeiten entsprechen und qualitativ auf Augenhöhe mit Deiner alten liegen muss.
Du riskierst also genau gar nichts.