Sicherheitsschuhe Druckstellen Arbeitsunfall?
Dadurch das ich die Schuchgröße 48 habe finde ich keine Passenden Sicherheitsschuhe. Leider hat sich mittlerweile eine Druckstelle ergeben die jetzt operativ entfernt werden muss. Meine Frage kann ich das als Arbeitsunfall geltend machen? Wenn ja wie geht das
9 Antworten
Ein Arbeitsunfall ist das nicht. Arbeitsunfälle definiert man so, dass man sagt, es handelt sich um ein unerwartet, plötzlich eintretendes Ereignis.
Wenn du Druckstellen durch einen unpassenden Schuh verspürst, dann hast du die Wahl, einen anderen Schuh zu benutzen. Bei Sicherheitsschuhen ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir passendes Schuhwerk zur Verfügung zu stellen.
Er ist dafür in der Pflicht. Du musst also nicht warten, bis du an deinen Füssen irgendwelche Schäden feststellst.
Zudem könntest du feststellen, wo es Schuhe für deine Grösse gibt und deinem Arbeitgeber vorschlagen, dort welche zu kaufen. Das kannst du machen, musst es aber nicht, weil der AG sich darum kümmern muss.
Es gibt Betriebe die überlassen den Kauf von Sicherheitsschuhen ihren Mitarbeitern. Gegen Vorlage des Kassenzettels erstattet der Arbeitgeber das Geld. Er kann allerdings seinen Anteil an Kostenerstattung auf eine gewisse Höhe festlegen.
Erst einmal sehen deine Füße, mal abgesehen von der Druckstelle, sehr ungepflegt aus. So viel Horenhaut kann sehr viele Probleme bereiten und es kann gut sein, dass die Druckstelle auch nicht so schlimm geworden wäre mit einer vernünftigen Pflege. Das ist aber mit nur einem Bild schlecht zu beurteilen.
Ansonsten ist eigentlich dein Arbeitgeber für Sicherheitskleidung zuständig. Und er hat dafür zu sorgen, dass du passendes Schuhmaterial tragen kannst.
Druckstellen an der Ferse sind kein Arbeitsunfall, weil es sich hier nicht um ein Ereignis handelt welches unerwartet eingetreten ist und dabei ein persönlicher Schaden entstand.
Wenn du Sicherheitsschuhe trägst, die deiner Fussgrösse nicht angepasst sind.also die Schuhe wie in deinem Falle zu klein sind, so musst du das deinem Arbeitgeber melden. Er hat dafür zu sorgen, dass du passende Arbeitsschuhe bekommst, so er diese in seinem Vorrat nicht bereithält.
Sicherheitsschuhe in Größe 48 oder sogar mehr gibt es. Schliesslich merkt man ja, ob Schuhe passen oder nicht.Daraus einen Arbeitsunfall abzuleiten ist nicht möglich, weiles keiner ist.
Hoi.
Nein, ein Arbeitsunfall ist das nicht. Man spricht nur dann von einem Unfall, wenn es plötzlich geschieht.
Die Rechtsprechung hat das dann auf die Dauer einer Arbeitsschicht ausgelegt - wenn die Druckstelle also innerhalb einer Tagesschicht entständen wäre, dann wäre es ein Arbeitsunfall.
"Das Ereignis muss zeitlich begrenzt sein. Hier findet die Abgrenzung des Unfallereignisses zu einer (Berufs-)Krankheit statt. Nach ständiger Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 8.12.1998, B 2 U 1/98 R, HVBG-INFO 1999 S. 238 m. w. N.) darf der Vorgang längstens eine Arbeitsschicht lang angedauert haben. Es muss feststellbar sein, dass er sich innerhalb einer Arbeitsschicht ereignet hat. Eine noch genauere zeitliche Eingrenzung ist nicht erforderlich."
Aber das muss nicht sein - hier gibt es z.B. Schuhe bis Größe 52.
http://www.top-arbeitsschutz.de/sicherheitsschuhe/sicherheitsschuhe-ubergrossen.html?gclid=EAIaIQobChMIpKai3tj01wIVCEAbCh04nAVEEAAYAyAAEgJgdPD_BwE&limit=all
Ciao
Loki
Danke
ArbeitsUNFALL... das Wort Unfall sagt ja eigentlich schon aus, worum es geht. Druckstellen von Schuhen sind kein Unfallgeschehen. Wenn etwas auf den Fuß fällt und dieser dadurch verletzt wird, kann man von einem Unfallgeschehen sprechen. https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunfall