Stimmt es, dass man das Wiedereinsetzen des Langzeitprovisoriums bezahlen muss?

5 Antworten

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Dass ein Provisorium herausfällt, vielleicht sogar mehrfach, ist ganz und gar nicht mormal. Ein ordentlich gemachtes Prvisorium kann schon mal zerbrechen, herausfallen sollte es nicht. Wenn ein Zahnarzt ein Provisorium wieder einsetzt, das er nicht angefertigt hat, ist das gebührenpflichtig. Wenn ein ZA gerade seinen sozialen hat und nichts berechnet, hast Du Glück gehabt. Die pauschale Berechnung von 10 € oder irgend einem anderen Betrag ohne genaue Abrechnung auf einem Heil- und Kostenplan ist unzulässig.

Die 10 Euro sind vermutlich die Gebühr für den Notdienst, das hat mit dem Provisorium nichts zu tun. Dass ein solches herausfällt, ist kein Pfusch, das liegt in der Natur der Sache. Es soll ja letztlich wieder herausgenommen und ersetzt werden, deshalb wird es nicht so fest gemacht. Anell

DickeBohne 
Beitragsersteller
 01.05.2009, 12:08

Danke für die schnelle Antwort. Nein, es handelt sich nicht um die üblichen 10,- Die soll ich nämlich gesondert mit der Quittung nachweisen.

Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten. Nun war ich ein wenig später bei einem anderen Notarzt (In Berlin ist die Auswahl ja nicht soo klein) und musste GAR NICHTS bezahlen. Blicke durch, wer will...

Ich war auch schon 2 x beim Notdienst wegen einem Provisorium fest kleben.Ich bin gesetzlich versichert...habe auch bar dafür zahlen müssen.Für solche Notfälle habe ich jetzt immer so Haftzeug für die dritten Zähne zu Hause ;) dass pappt bis zu zwei Tage und brauche nicht zum Notdienst ;)Provisorien halten mal besser mal schlechter.

Kleine Ergänzung noch: Dein Provisorium war kein Langzeitprovisorium. Langzeitprovisorien werden für eine Liegedauer von 6 Wochen und länger eingegliedert.