Studienabbruch Krankenversicherung?
Hallo, Ich bin 25 jahre alt und wurde von der FH exmatrikuliert. Zurzeit arbeite ich nicht bekomme kein bafög oder anderes geld. Zahle meine krankenversicherung selber als Student. Da ich nicht mehr Student bin wurde mir die KV gekündigt was kann ich machen.
6 Antworten
Da ich nicht mehr Student bin wurde mir die KV gekündigt was kann ich machen.
Ich korrigiere mal:
Da ich kein Student mehr bin, wurde mir die KVdS gekündigt. Was kann ich machen.
Da du keine der Punkte erfüllst die Versicherungspficht begründen und auch nicht verheiratet zu sein scheinst, greift die sog. obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V.
Du wirst freiwilliges Mitglied deiner bisherigen Kasse und schuldest die Beiträge von ca. 165,- € im Monat. Melde dich bei der Kasse bevor der Schuldenberg zu groß wird.
Hallo Folume,
deine Aussage ist etwas wirr:
Zahle meine krankenversicherung selber als Student. Da ich nicht mehr Student bin wurde mir die KV gekündigt
Die FH hat vermutlich die Exmatrikulation deiner Krankenkasse gemeldet. Dass diese dich aber daraufhin "kündigt" ist etwas seltsam, normal wäre die Anfrage, ob du weiter freiwillig bei denen versichert sein möchtest.
Da du bereits 25 bist, kannst du nicht mehr über deine Eltern familienversichert werden, wenn du nicht in Ausbildung oder Studium bist.
Melde dich am besten unverzüglich bei der Agentur für Arbeit, lass dir eine Bescheinigung geben, dass du arbeitslos --ohne Bezüge-- bist und dann melde dich bei deiner ehemaligen oder einer anderen Krankenkasse freiwillig versichert an.
@kevin1905....wenn du meine Antwort genau liest, so empfehle ich das Kontaktieren der Kasse und zweifele die "Kündigung" seitens der Krankenkasse an. [wer lesen kann ist besser dran]
Und wenn du schon "klugschei...t", so sollte dann deine Aussage auch richtig sein. Du irrst nämlich, wenn du behauptest, dass Krankenkassen niemandem, außer ihrer Angestellten kündigen können. Richtig ist: gesetzliche Krankenkassen können ihren pflichtversicherten Mitgliedern nicht kündigen, Freiwillige Mitglieder müssen allerdings darauf achten, dass sie ihre Beiträge immer pünktlich bezahlen, sonst kann ihnen die gesetzliche Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen. LG
Freiwillige Mitglieder müssen allerdings darauf achten, dass sie ihre Beiträge immer pünktlich bezahlen, sonst kann ihnen die gesetzliche Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen. LG
Falsch.
Auch freiwillige Mitglieder bleiben bei Beitragsschulden Mitglieder, ihnen wird nur mitgeteilt, dass sie keinen Anspruch mehr auf medizinische Versorgung mit Ausnahme von Notfällen und Schmerzbehandlung haben. Die Beiträge laufen aber weiter und das jeden Monat.
In meiner Antwort steht der §. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden in Deutschland gemeldeten Bürger und dieser kann man sich nicht entziehen weder als GKV noch als Mitglied.
Wer also
- nicht versicherungspflichtig nach § 5 ist
- nicht familienversichert werden kann (§ 10)
- oder eine private Krankenvollversicherung nachweist bzw. ähnliche Art der Absicherung und
- keine freie Heilfürsorge hat
- wird freiwilliges Mitglied und bleibt dies auch, bis aktiv ein Statuswechsel eintritt.
Du kannst dich bis zum 25.Lebensjahr bei deinen Eltern mitversichern. "Dieser Zeitraum kann sich, wenn sich das Studium oder die Ausbildung durch einen Zivil- oder Wehrdienst zeitlich nach hinten verschoben hat, um die Dienstpflichtzeit verlängern."
Kommt hier wohl nicht zum tragen....
die KK anrufen und auf freiwilliger Basis weiterversichern lassen
sich schnellstmöglich einen job suchen und wieder bei einer krankenkasse anmelden
Krankenkassen können niemandem kündigen. Außer ihren Angestellten, aber das ist eine arbeitsrechtliche Kiste.
Die Anfrage erübrigt sich, da die Weiterversicherung eine automatische Rechtsfolge ist. Spätestens bei der nächsten Überprüfung fällt es auf und dann ergeht ein Beitragsbescheid. Damit bis dahin keine Schulden angehäuft werden, sollte er allerdings die Kasse konkaktieren.