Studienende vergessen der Krankenversicherung zu melden
Moin,
ich hätte mal eine Frage bezüglich der Krankenversicherung.
Ich war während meines Studiums zuerst über meine Familie krankenversichert, ab einem gewissen Alter musste ich mich dann als Student eigenständig versichern. Vor etwas über zwei Monaten habe ich das Studium dann abgeschlossen, habe dies allerdings noch nicht der Krankenversicherung gemeldet, diese hat bis jetzt aber auch noch keine Immatrikulationsbescheinigungen oder Ähnliches verlangt. Derzeit habe ich leider noch keinen Job gefunden, habe also noch kein steuerpflichtiges Einkommen und bin auch nicht arbeitslos o. Ä. gemeldet. Das heißt ich zahle derzeit noch den Studententarif aus eigener Tasche.
Das wurde natürlich nicht mit Absicht gemacht, es wurde einfach nur vergessen, was man natürlich auch nicht wirklich entschuldigen kann. Mich würde jetzt aber interessieren was da auf mich zukommt und was sich ändern wird. Muss ich für die letzten Monate nachzahlen oder wie wird das gemacht? Was gibt es für Tarife für meine jetzige Situation? Auf der Webseite der Krankenkasse finde ich leider nichts und auch kein Tarif der auch nur ansatzweise auf meine Situation zutrifft (wäre ja eh nur ein „Übergangstarif“ bis ich einen Job gefunden habe). Ich werde mich natürlich umgehend mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, wollte mir aber vorher schon mal ein paar Meinungen anhören.
Ich würde mich über Meinungen und Erfahrungen sehr freuen und bedanke mich schon mal für die Hilfe!
5 Antworten
Melde Dich bitte sofort beim Jobcenter arbeitssuchend und über das Jobcenter wirst Du auch weiter krankenversichert sein über ALG II. Melde es jetzt sofort der Krankenkasse, daß Du fertig bist mit dem Studium und jetzt arbeitssuchend bist.
Ich würde das eigentlich eher ungerne machen, da ich Geld/Leistungen vom Staat nur dann in Anspruch nehmen möchte, wenn ich das auch wirklich benötigte und für die Übergangszeit wäre das eigentlich nicht zwingend notwendig. Oder muss ich das machen, um überhaupt krankenversichert zu sein, weil es ansonsten keinen passenden Tarif gibt? Werde morgen auf jeden Fall mal mit der Krankenkasse telefonieren.
Hallo,
wenn man bisher in einer gesetzlichen Krankenkasse zum Studententarif von ca. 80 Euro monatlich versichert war und zu Beginn des Wintersemesters 2014/2015 noch eingeschrieben war, gilt folgende Regelung:
Beendet der Student sein Studium, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des letzten Semesters. Wird der Student im Laufe des Semesters exmatrikuliert, endet die Mitgliedschaft nicht sofort, sondern erst mit dem Ende des Semesters.
-> Seite 57
Der Studentenbeitrag gilt dann bis zum Ende des Semesters. Danach sind einkommensabhängige Beirträge zu zahlen, mindestens aber ca. 160 Euro monatlich. Wenn das Jobcenter Arbeitslosengeld II zahlt, übernimmt es auch die Krankenversicherungsbeiträge.
Gruß
RHW
Besten Dank für die ganzen Antworten! Habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert und das klappte alles besser als ich gedacht hätte. Die schicken mir einen Vertrag für 1.10.14 zu und somit wird das rückwirkend alles ohne Probleme gemacht.
Dann musst du das jetzt eben umgehend nachmelden. Die Krankenkasse prüft dann deinen jetzigen Status und wird entsprechend nachberechnen.
Wenn du kein Einkommen hast, wirst du den Mindestbeitrag zahlen müssen (ca 160 €)
Besten Dank für all die hilfreichen Antworten! Ich habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert und das ging unkomplizierter als ich dachte - zum Glück. Der Beitrag liegt bei circa 160 Euro und mir wird ein rückwirkender Vertrag zugeschickt. Ist also alles noch mal gut gegangen.