Darf das Jobcenter mich bei der Krankenversicherung abmelden?
Ich wurde komischerweise abgemeldet. Dadurch entstand eine Versicherungslücke - eine Rechnung, die ich jetzt zahlen muss. Der Sachbearbeiter vom Jobcenter hat mich abgemeldet. Ich verstehe die Lage nicht. Bei der Versicherung habe ich angerufen und nachgefragt, und fanden das auch komisch, dass ich grundlos abgemeldet wurde. Ich studiere im Moment.
Bei Ihren Sohn ist der Sachverhalt anders gelagert. Wie Ihnen bereits mitgeteilt erhält dieser eigene Leistungen ab dem 25 Lebensjahr, sprich eine eigene Akte. Ich hatte daher im Mai zwecks Korrektur rückwirkend bei der AOK mit sonstigem Grund im bisherigen Fall bei Ihnen abgemeldet. Es fehlt noch die Wiederanmeldung in seinem eigenen Fall ab diesem Datum, damit die Meldung bei der AOK wieder stimmt. Er ist natürlich durchgehend zu versichern, Er hat dann halt nur eine eigene Akte mit Versicherungsbeginn ab 25 LJ.
Muss ich die Rechnung übernehmen?
3 Antworten
Darf das Jobcenter mich bei der Krankenversicherung abmelden?
Selbstverständlich darf es das.
Warum das Jobcenter Dich bei der KK abgemeldet hat, kann ich nicht sagen. Möglicherweise hat es mit Deinem Studentenstatus zu tun, da Studenten regulär keinen Anspruch auf ALG 2 haben.
Aufgrund des zitiertern Textes nehme ich jedoch eher an, daß die Abmeldung erfolgte, da Du das 25. Lebensjahr vollendet hast und somit der Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern entfällst.
In dem Fall wäre ein eigener Antrag auf ALG 2 zu stellen.
Etwaigenfalls solltest Du die Rechnung der KK einer Rechtsberatung vor Ort bzw. einem Fachanwalt für Sozialrecht zur Prüfung vorlegen. Nur nicht zu lange damit warten, da die KK sonst irgendwann ihre Forderung vollstreckt.
Dadurch entstand eine Versicherungslücke - eine Rechnung, die ich jetzt zahlen muss.
Muss ich die Rechnung übernehmen?
Da in Deutschland seit einigen Jahren Krankenversicherungspflicht herrscht - zunöchst Ja. Ggf. unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Normal bedteht eine Versicherungspflicht.
Du sollst wohl bei denen eine eigene Akte anlegen lassen, da du nun als eigener Fall geführt wirst, dann dürften die das rückwirkend regeln mit der Versicherung, so verstehe ich dieses Schreiben.