Tagesausflug Trotz Krankschreibung
Hallo, ich bin grade in der Ausbildung und Habe Blockunterricht ( 2 Wochen betrieb 2 Wochen Berufsschule) Mein Arzt hat mih krankgeschrieben und ich habe nun Reizhusten, wollte aber gerne einen Ausflug nach Dortmund machen (kommen aus nähe Stuttgart) der Ausflug ist (wenn ich gesund wäre) in der zeit wo keinen schule ist ( geht um 14 los der Trip). Nun meine Frage der Ausflug ist am Letzten Tag der Krankschreibung und ich bin Krank geschrieben wegen des Hustens weil dieser denke ich mal den Unterricht doch ziemlich stören würde.
Darf ich mit zu diesem Ausflug oder ist das Arbeitsrechtlich nicht erlaubt?
9 Antworten
du darfst wenn du krankgeschrieben bist alles machen was deiner genesung nicht schadet oder dir beim gesund werden hilft! also den husten wird es mit sicherheit nicht verschlimmern wenn du einen schönen spaziergang in der sonne machst!
wenn du dabei erwischt wirst sieht es aber doof aus! aber eigentlich darfst du dich frei bewegen nur solltest du den alkohol und andere sachen auf JEDENFALL meiden und auch keine öffentlichen veranstaltungen besuchen die später als 22Uhr sind...
Kurier dich aber lieber eben richtig aus! macht auf jedenfall einen besseren eindruck
was ich mit sieht doof aus meine ist egtl, dass du immer egal ob krank oder nicht für deine Kolegen und deinen chef als derjenige darstehen würdest der "blau" gemacht hat. Zmdst haben das dann einige als Hintergedanken (sry war ein wenig blöd formuliert )
mit dem 22 Uhr haben mir meine Eltern damals immer inner ausbildung gesagt! kann sein das es nicht stimmt hab mich aber immer dran gehalten...
Du hast natürlich Recht, es gibt genügend Leute, die einem Arbeitnehmer ganz schnell mal unterstellen, er würde eine Krankheit nur simulieren. Da kann man sich schnell mal Feinde machen. Aber ich meine, bevor die Leute jemanden verurteilen, sollten sie sich erst mal über die rechtliche Seite informieren. Heute ist es doch leider schon oft genug so, dass die Leute sich krank zur Arbeit schleppen, weil sie Angst haben, sich krank schreiben zu lassen. Dafür gibt es schon den schönen Begriff "Präsentismus". Such doch mal danach in Google.
Die Aussage mit der Uhrzeit geistert auch oft durch Aussagen zum Arbeitsrecht. Es gibt allerdings keinerlei rechtlich begründete Einschränkungen, was die Uhrzeit betrifft. Aber auch hier gilt natürlich, dass es die große Ausnahme bleiben soll, wenn man während der Krankheit allzu sehr in der Öffentlichkeit herum turnt. Und es ist ja wirklich besser, sich zurück zu halten, bevor man sich irgendwelchen Kritiken aussetzt.
Übrigens danke für das zugeschickte Kompliment. :-)
danke du sprichst mir gerade aus der seele! leider sehen es nicht alle leute so!
und das kommentar hast du dir für dein angaemont redlich verdient!
sry meinte kompliment! und das hast du dir redlich verdient! hab dir das geschickt als ich nüchtern war momentan bin ich granaten voll! nein hast du dir für deine standhaftigkeit verdient! kommt vom ganzen herzen!
Hallo,
üblicherweise ist krankgeschrieben auch krank.
Ich würde mit dem Arzt sprechen und diesen um Rat fragen - da ein Krankenschein immer nur eine voraussichtliche Dauer einer Krankheit bescheinigt, kann er Dir auch durchaus erlauben, an diesem Schulausflug teilzunehmen (am besten schriftlich, damit Du keine Probleme mit Deinem Arbeitgeber bekommst), wenn der Krankheitszustand so gut wie beendet ist oder der Ausflug keinen Rückfall oder eine Verlängerung des Krankheitszustandes bedeutet.
Grüsse + viel Erfolg - Deti
Man ist nicht krank geschrieben, sondern arbeitsunfähig geschrieben. Das ist ein feiner Unterschied. Wer z.B. einen Gipsarm hat und daher seine Arbeit nicht ausführen kann, kann damit durchaus in seiner Freizeit Dinge unternehmen, solange sie seiner Genesung nicht schaden. Allerdings sollte man vorsichtig damit umgehen.
So lange du krank bist darfst du das haus nicht verlassen, ausser für den arztbesuch oder apotheke oder sachen die mit der Genesug im zusammenhang stehen.
Wenn Dich der Arzt krankschnreibt weil du den Unterricht stören könntest wegen des husten, dann ist das ein ganz spezieller Arzt. Ansonsten könntest Du ja arbeiten gehen so lange du dort niemanden "störst" wegen des husten.
"So lange du krank bist darfst du das haus nicht verlassen, ausser..."
Das ist totaler Unsinn.
bei dem satz musste ich auch dreimal schlucken
ich denke nur wegen des störens, fühle mich nicht so krank, kann aber auch an den medikamenten liegen. ich würde ja arbeiten gehen n das geht abere nicht wegen des block unterrichts
Gegen einen Tagesausflug ist nichts einzuwenden.
Das geht auf gar keinen Fall.
Zwei kleine Einwände: was "doof aussieht", ist arbeitsrechtlich volkommen egal. Und eine Regelung mit 22 Uhr gibt es ebenfalls nicht.
Dem Rest stimme ich zu !