Krankenversicherungsschutz im Ausland (aok)?
Hallo,
ich möchte in ein paar Tagen nach Italien reisen.
Dazu wollte ich wissen, ob der Krankenversicherungsschutz im Ausland für AoK (gesetzlich versichert) inklusive ist und wie ich es sehen kann.
Ich bin 21 und über meine Eltern versichert.
Vielen Dank im Voraus
LG
7 Antworten
Hallo,
mit der Europäischen Versichertenkarte (meist auf der Rückseite der dt. Gesundheitskarte) sind die Ärzte in Italien verpflichtet, den Urlauber aus Deutschland wie einen ital. Versicherten zu behandeln.
Es ist sehr empfehlenswert, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Bei einer Jahrespolice sind auch Wochenend- Touren sns Ausland abgesichert. Es kann ohne diese zusätzliche Versicherung Probleme geben, wenn;
- man an einen Privatbehandler gerät
- Kosten für den Rücktransport entstehen
- Leistungen in der ital. Krankenversicherung ausgeschlossen sind
https://www.dvka.de/media/dokumente/merkblaetter/urlaub_im_ausland/Urlaub_Italien.pdf
Gruß
RHW
Gern geschehen und Danke für den Stern!
Sie AOK leistet zwar EU-weit, aber es empfiehlt sich eine zusätzliche Auslandkrankenversicherung zu haben. Die kostet nur ein paar€ IM JAHR und schließt alle Reisen bis zu 6 Wochen mit ein.
GERADE in Ländern, wo viele deutsche Touristen sind, hat sich etabliert, dass die Ärzte bar bezahlt werden wollen.
Deine normale GKV erstattet dir aber nur den Betrag, der in Deutschland angefallen wäre.
Du solltest dringend eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen!
Im Urlaub musst du dich um nix kümmern.
Dort gehst du sowieso nur ins Krankenhaus wenn unvermeidbar. Oft passiert es sogar, dass den Angestellten im Krankenhaus das zu viel Aufwand ist mit der Abrechnung im EU Ausland und sie die Leute einfach so behandeln. Die Krankenversorgung in Italien ist ohnehin staatlich, da ist das etwas anders.
Danke für die Auskunft!
Viel Spaß im Urlaub 😉
Die Familienversicherung bleibt bestehen. Im Rahmen des Sozialabkommens bist du auch in Italien versichert. Ausweisen kannst du dich im Krankheitsfall mit deiner Gesundheitskarte (Rückseite = Europäische Krankenversicherungskarte).
Trotzdem solltest du auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese springt für die Kosten ein, die im Rahmen der Sozialabkommens nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Danke für die Auskunft!