Verdienen nur niedergelassene Ärzte mehr bei der Behandlung von Privatpatienten, spielt die Krankenversicherung eine Rolle bei Ärzten in den Krankenhäusern?
Hallo!
Ich habe gelesen, dass niedergelassene Ärzte bei Behandlung von Privatpatienten mehr als bei der Behandlung von gesetzlich Versicherten verdienen. Gibt es aber einen Unterschied bei der Vergütung von Ärzten, die nicht niedergelassen sind, also diese, die in einem Krankenhaus arbeiten, in Bezug auf die Behandlung von privat und gesetzlich Versicherten? Bekommt der Arzt dann nicht ein festes Gehalt? Spielt dann die Krankenversicherung des Patienten eine Rolle?
Danke im Voraus!
8 Antworten
Hallo,
die Ärzte im Krankenhaus erhalten ein festes Gehalt (und zusätzlich Schichtzulagen).
Es gibt aber Ärzte, die bei "wahlärztlicher Behandlung" zu Privatrechnungen für Privatpatienten berechtigt sind:
- Chefärzte
- Radiologen
- Anästhesisten
- Laborärzte (auch wenn das Labor gar nicht im Krankenhaus ist)
Wenn man bei der Krankenhausaufnahme "wahlärztliche Behandlung" unterschrieben hat, trudeln ggf. auch Wochen und Monate später noch Arztrechnungen beim Patienten ein.
Für diese "wahlärztliche Behandlung" (oft umgangssprachlich Chefarzt-Behandlung genannt) gibt es auch Zusatzversicherungen, die auch Versicherte gesetzlicher Krankenkassen abschließen können.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Niedergelassene Ärzte erhalten für ihre Leistungen von der Krankenkasse den für die Leistung vereinbarten Betrag. Behandelt so ein Arzt einen Privatpatienten, so erhält er dafür ein höheres Honorar. Je mehr Privatpatienten so ein niedergelassener Arzt hat, umso mehr verdient er.
In Krankenhäusern sind die Ärzte angestellt und bekommen ein Gehalt plus Zulagen.
Wenn man als Privatpatient ins Krankenhaus geht, dann nimmt man an, vom Chefarzt behandelt zu werden. Es gibt Ärzte in den Krankenhäusern die für ihre Leistungen bei Privatpatienten, denen eine Rechnung schicken. Diese Rechnungen reicht man bei der Krankenkasse ein.und bekommt den Rechnungsbetrag überwiesen.
Bei Privatpatienten wird jeder Handgriff des Chefarztes noch einmal extra berechnet.
Je nach Arbeitsvertrag geht zwischen 20 bis 50 Prozent dieser Summe an den Chefarzt persönlich. Den Rest behält die Klinik.
Alles Gute für dich!
Ärzte in Krankenhäusern sind überwiegend in einem Angestelltenverhältnis. Nur wenige sind berechtigt, privat abzurechnen.
Angestellte Ärzte bekommen ihr Gehalt, unabhängig vom Versicherungsstatus der Patienten.
Allerdings ist bei uns in der Klinik jeglichen Mitarbeitern bewusst, dass Privatpatienten mehr 'bringen' und somit deutlich zur Sicherung der jeweiligen Arbeitsplätze beitragen.
Eine gewisse bevorzugte Behandlung ( in jeglichem Sinne ) dürfen die Privatpatienten voraussetzen.
( Ich meine nun nicht Notfälle oder medizinisch unbedingt erforderliche Maßnahmen )