Darf ein Arzt ausschließlich Privatpatienten behandeln? Und warum?
Hallo, liebe GF-ler.
Eine Freundin erzählte mir, ihre Ärztin würde nur Privatpatienten annehmen, keine Kassenpatienten. Nun möchte ich wissen, ob das wirklich erlaubt ist.
Sie erzählte nämlich auch das: Wenn sie nun ihre Kasse (von privat auf gesetzlich) wechseln sollte, dürfte ihre Ärztin sie nicht "rausschmeißen", da das benachteiligend wäre, sondern müsste sie als gesetzliche Patientin weiterbehandeln. Aber was ist das denn für eine Begründung? Oben genanntes ist doch auch Benachteiligung. Oder etwa nicht?
Wieso wird es überhaupt so gehandhabt? Werden Ärzte nicht so oder so bezahlt, ob von Kassen oder Privatpatienten selbst?
Grüße,
Genusssucht
15 Antworten
Nein es gibt Ärzte die nur Privatpatienten behandeln. Das ist auch grundsätzlich erlaubt. In unserer Stadt gibt es mindestens 5 Ärztem angefangen vom Zahnarzt, die nur Privatpatienten behandeln. Ausserdem ist es gar nicht so einfach wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Dafür müssen trifftige Gründe vorliegen. Auch eine Arbeitslosigkeit heißt nicht, dass deine Freundin dann einfach so wieder in der gesetzlichen Krankenkasse ist. Weit gefehlt ! Nicht umsonst heißt es, einmal Privat immer Privat ! Und wenn deine Freundin je mal wieder gesetzlich ist, dann muss sie sich zwangsläufig einen anderen ARzt suchen. Das weiß ich ganz sicher ! Sie wird nicht rausgeschmissen, aber sie darf dann zu einem anderen Arzt gehen, weil ihre Ärztin keine Kassenzulassung hat und sie somit auch nicht behandeln kann. Sie muss nämlich ihre Kassenzulassung zurückgeben, wenn sie nur Privat behandelt.
Das ist eine Frage der Gebundenheit des Arztes.
Ist er vertraglich an eine Krankenkasse gebunden, dann muss er deren Versicherte auch zum vereinbarten Tarif behandeln.
Ist er "vertragsfrei", dann kann er sich seine Patienten selbst wählen.
Es gibt gewaltige Unterschiede bei den mit einer KK vereinbarten Leistungen für ganz bestimmte ärztliche Tätigkeiten und den Richtlinien der freien Honorarvereinbarungen.
In einem Satz zusammengefasst:
Ein Arzt, verdient am Privatpatienten wesentlich mehr als am Kassenpatienten.
Und ... abgesehen vom Verdienst, hat das auch noch den Vorteil, dass der Arzt sich seinen Patienten viel besser widmen kann, weil er es sich leisten kann, viel mehr Zeit für den einzelnen aufzuwenden.
Und wenn deine Freundin ihre Kassa von privat auf gesetzlich wechselt, dann gilt für sie trotzdem der Privattarif des Arztes - das heißt, sie kann mit der von ihr bezahlten Honorarrechnung des Arztes zu ihrer Versicherung gehen, und bekommt den Betrag ersetzt, welchen die Versicherung für diese Arztleistung zahlt ... den Rest zahlt sie privat.
Oh doch ... man/frau/kind kann ... der Patient hat das Recht auf freie Arztwahl ... die Frage ist nur wer bezahlt ...
Kann man schon, man muss nur selber zahlen.
In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. auch ein Arzt darf sich aussuchen, mit welchen Patienten er einen Vertrag eingeht, so es sich nicht um Notfälle handelt.
Es macht überhaupt keinen Unterschied. Denn die Ärzte müssen nach der GoÄ abrechnen. Zusatzleistungen, die durch die gesetzliche KV nicht gezahlt werden, können aber bei privaten KV mitversichert werden. Dementsprechend ist auch mehr an KV-Prämien zu zahlen. Benachteiligt wird keiner. Wer mehr will, muss mehr löhnen.
Es steht einem Arzt durchaus frei, nur Privatpatienten zu behandeln. Warum auch nicht?
Weil eines der "Grundrechte des Patienten" lautet, dass jeder ohne Unterschied ein Recht auf angemessene ärztliche Versorgung hat.
angemessen heißt nicht, einen beliebigen Arzt!!
die ärztliche versorgung bekommt er ja, von dem Arzt der ihn dran nimmt.
es gibt Ärzte, die keine Kassenpatienten annehmen. Die rechnen dann nur privat mit den Leuten ab. Wieso sollte das verboten sein?
Der letzte Absatz stimmt nicht.Wenn man gesetzl. versichert ist, kann man KEINEN Privatarzt aufsuchen.