Welche Krankenversicherung für Hausfrau, wenn Ehemann PV?
Hallo,
ich werde ab 01.10.13 Hausfrau und benötige nun eine Krankenversicherung. Bisher war ich in der GKV versichert, da berufstätig.
Mein Mann ist privat versichert und verdient ca. 100.000€ im Jahr.
Welche Krankenversicherung wäre für mich die bessere Wahl, die freiwillige gesetzliche oder private ohne dass der Beitragssatz in das Unermessliche steigt?
Wie wird das Gehalt meines Mannes jeweils bei der FGKV und wie bei der PKV angerechnet?
Vielen Dank für eure Mühe!
Joanna
5 Antworten
Hallo,
bei der Wahlmöglichkeit zwischen PKV und GKV sind viele Punkte zu beachten..
In der GKV wird der Beitrag nach § 240 SGB V (letzter Absatz) nach der Hälfte des Ehegatteneinkommens berechnet. Der Beitrag liegt aktuell bei 339 Euro monatlich (= halbe Beitragsbemessungsrenze).
In der PKV sind immer Gesundheitsfragen zu beantworten (Ausnahme: im vereinbarten Tarif wurde unter Nachversicherung ein Ausschluss der Gesundheitsfragen für Ehegatten vereinbart).
Man sollte alle gefragten Punkte im PKV-Antrag zu 100% beantworten. Migräne können z.B. auch Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen sein, die erst später erkannt werden. Vielleicht ist dieser Link hilfreich:
.test.de/versicherungen/tests/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/
Wer seit Jahren ein "Gesundheitstagebuch" führt, ist im Vorteil. Vergessene Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Husten etc. können fatal sein (z.B. auch bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen)
Wenn man sich für die PKV entscheidet, kann man nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wieder in die GKV zurückkehren.
Entscheidend ist daher nicht, wo es im Moment am günstigsten ist, sondern wie man am besten lebenslang versichert ist. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung/Vergrößerung der Familie" und Verringerung/Wegfall der Einnahmen.
Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:
Erwerbsminderung, Altersrentenbezug, Studium, Hausfrau auf Dauer,-> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.
Bei einer Scheidung (mit Wegfall des Beihilfeanspruchs) steigen die PKV-Beiträge deutlich an, wenn der Ehemann Beamter ist.
Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:
• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)
• Hilfsmittel: Katalog der GKV:
.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.
• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)
• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall
-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe
In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:
.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, u. man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).
Vielleicht interessante Links (3x "w" ergänzen"):
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/1114/00_pkv.jsp
pkv-ombudsmann.de/
(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)
Online-Vergleichsportale haben oft ihre Tücken:
http://www.wiwo.de/finanzen/kroetenwanderung-versicherungen-die-fiesen-tricks-de...
Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach einer Scheidung als Arbeitsloser wieder in die GKV zurück?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch den Stand von 2008. Seit 1.1.2009 gilt folgende Regelung:
.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html-> Absatz 5a
Die Entscheidung hat u.U. lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Noch Fragen offen?
Gruß
RHW
Ja, entscheidend ist der gewählte Tarif. Für Laien ist es teilweise aber sehr schwierig, wenn es bei den Leistungen Lücken gibt: Leistungen fehlen ganz, Höchstbeträge bei der Erstattung (die Höchstbeträge gelten dann auch noch in 30, 40 oder 50 Jahren!), Höchstanzahl bei bestimmten Leistungen ...
Wenn man nach der Hausfrauentätigkeit (und vor dem 55. Geburtstag) eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 450 Euro monatlicher Bruttoverdienstverdienst und weniger als 52.200 Euro Bruttojahresverdienst aufnimmt, wird man in der PKV versicherungspflichtig. Dies ist die jetzige Rechtslage. In den letzten 25 Jahren sind die Rückkehrmöglichkeiten immer weiter verschärft worden. Es gibt bei diesem Thema keinen Vertrauensschutz!
Wenn man als Arbeitnehmer mehr oder weniger verdient (als die o.g. Grenzen) oder als Selbständiger tätig wird oder arbeitslos ist, bleibt man weiter in der PKV.
Danke schön für die Mühe und die Ausführlichkeit, werde mir alle links anschauen und ggf. doch einen Makler zu Rate ziehen, das Thema ist wohl wesentlich komplexer als ich dachte.
Gern geschehen. Danke für den Stern!
Es sind viele "Wenns" im Spiel.
Jeder Mensch muss von etwas leben. Bei einem Makler sind es die Provisionen für die erfolgreiche Vermittlung einer Privatversicherung.
Wenn man ein konkretes PKV-Tarifangebot hat, vor einer Entscheidung einen GKV-Mitarbeiter, der sich gut mit Privatversicherungen auskennt, ausführlich befragen und dann in Ruhe eine Entscheidung treffen.
Bevor man eine Wahl trifft, sollte man sich vor Augen halten, dass die PKV eine Kostenerstattungsversicherung ist, die über den vereinbarten Rahmen hinaus keine Leistungen erbringt. Egal wie notwendig die Erstattung wäre. So auch BSG im April 2013.
Die GKV hat einen offenen Leistungskatalog.Notwendige Leistungen aus medizinischer Sicht können eingeklagt werden.
In der GKV wird der Beitragssatz von max. 50% des Familieneinkommens, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze, berechnet. Eine Gesundheitsprüfung findet im Gegensatz zur PKV nicht statt. So gibt es auch keine Leistungsausschlüsse.
In der PKV werden weitere massive Beitragsanhebungen erwartet. Der Niedrige Rechnungszins, der steigende Kostenbedarf sind Ursachen dafür. Das ist zwar bei der GKV auch der Fall, aber die Prämienanhebungen fallen weniger deftig aus.
Sollten Sie durch Erbschaft oder Schenkung zu Geld kommen, interessiert das die GKV sehr. Im Gegensatz zur PKV kann sie einen Nachschlag erheben.
Ich als Versicherungsmakler neige eher zur GKV. Sie ist für Sie die bessere Lösung.
Danke schön, es sind sehr interessante Aspekte dabei die ich nicht kannte.
Konnte gerade zu Ihrer Anmerkung zu Erbschaft und Geldschenkung im Netz nichts finden. Gilt das wirklich als Einkommen und nicht als Vermögen? Bei der GKV spricht man ja vom Einkommen oder habe ich da was durcheinander gebracht. Eine kurze Info wäre toll, danke !!!
Das wird nach der neuesten Rspr. des Bundessozialgerichts zum Einkommen gerechnet.
Eine sehr gute Fachkompetenz finden Sie hier:http://www.der-kvprofi.de/ Leider ist dasProgramm nicht für Laien zugänglich. Aber Herrn Müller können Sie gerne anschreiben.
wenn du hausfrau bist kann dein mann, und sollte das auch, für dich einen vertrag bei seiner pkv abschließen. dann ist es nicht ganz so teuer. die leistungen sind erheblich besser als bei der gkv. wenn du dies aber gar nicht willst, ist die freiwillig gesetzliche zu raten, da zahlst du ca. 150 € im Monat. bist aber eben gesetzlich versichert. gemeinsame kinder müssen beim mann versichert werden.
mfg
Leider falsch, mit dem Beitrag, es richtet sich nach dem oben genannten. die ca. 150,-- € gelten nur für Personen, die kein Einkommen haben, aber hier muss das einkommen des Ehemannes herangezogen werden. Woher nehmen Sie ihr Wissen, dass die Leistungen bei der PKV besser sind?
es gilt nicht das einkommen des ehemannes bei der gkv, sondern nur ihr eigenes, sofern sie SICH SELBST versichert. sein einkommen würde auch nicht gelten, wenn er sie in die pkv aufnimmt, da man einen vertrag abschließt über einen best. tarif.
woher ich das weiß? bin selbst pkv...würde aber davon abraten, aus organisatorischen gründen und den gründen, die die TO selbst angebracht hat.
Für die Beitragsberechnung in der GKV wird die Hälfte des Einkommens Ihres Ehemannes bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Vor der Entscheidung für eine private Krankenversicherung gilt es zu bedenken, dass die Beiträge sich auch im Alter nicht, wie in der GKV nach dem Einkommen richten. Damit zahlen sie im alter, wenn das Einkommen nicht mehr so hoch ist einen trotzdem noch nicht unerheblichen KV- Beitrag dort. Auch sind die Verträge sorgfältig zu prüfen, denn viele Leistungen müssen bei der PKV teuer zugekauft werden, wie zum Beispiel Rehabilitationmaßnahmen. Auch im Bereich der Pflege sollten sie sorgfältig schauen, ehe sie sich für eine PKV entscheiden. Bei der PKV richtet sich ihr Beitrag nach dem Eintrittsalter und dem, was sie an Leistungen absichern wollen.
Danke für die Antwort, man weiß nie was man brauchen wird, da haben Sie recht. Ich muss aus familiären Gründen jetzt beruflich aussetzen, aber wenn ich später dann arbeite, wird die PKV für mich nicht mehr greifen, weil ich in meinem Beruf nicht genug verdienen kann, um PV zu bleiben. Falls ich die PV überhaupt nehme, dann ist das nur eine vorübergehende Lösung.
Schlechte Aussichten der Gesetzgeber sieht vor , wenn der Mann privat versichert ist und Du kein eigenes Einkommen hast muss Dein Mann dich in der privaten Versicherung leider versichern. Das Einkommen in der privaten Versicherung ist unerheblich weil dort nur das Geburtsdatum zur Grundlage ausschlaggebend ist. Gesundheitsfragen werden auch zur Beitragsbestimmung zugrunde gelegt das heisst gesund kein Zuschlag nicht gesund Arztanfrage eventuell ausschluss oder Zuschlag.
Ah ja, ist es denn nicht so dass die tatsächliche Leistungserbringung einer PV vom gewählten Tarif abhängt. Je nachdem wie viel man zahlt, so werden dann auch die Leistungen erbracht (betrifft: Reha, Kuren, Heilmittel, Psychotherapien etc.) ?
Und noch eine Frage: bei Arbeitsaufnahme ändert sich bei der PKV eh wieder alles oder nicht? Ich habe bisher auch nicht genug verdient um mich als Angestellte privat zu versichern. D.h. wenn ich wieder arbeite, kann ich mich eh nur in der GKV versichern.