Vormundschaft für Finanzen, wenn Patient im künstl. Koma gegen den Willen?

7 Antworten

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Also, der Vrmund wurde wahrscheinlich bestellt, weil Ihr keinen Ansprechpartner beim KH angegeben habt. Was ich aber so nicht ganz nachvollziehen kann. Auch sind bei wichtigen ärztlichen Eingriffen die Angehörigen, also zumindest Deine Mutter zu befragen und haben ein Mitspracherecht. Allerdings könnt Ihr ein finanzielles Problem bekommen, wenn Deine Mutter kein eigenes Konto hat und nicht berufstätig ist. Sollte nämlich keine gemeinsame Kontovollmacht vorliegen, bekommt Seine Mutter vom Konto Deines Vaters keinen Cent. Dafür kann dann der "Vormund" eingeschaltet werden und schauen ob das Geld abgehoben werden kann und wofür es benötigt wird. Der kann dann prüfen ob das Konto "abgeräumt" wird oder wirklich nur das wichtigste zum Leben abgehoben wird, was cuah abgehoben oder bezahlt würde, wäre Dein Vater bei bester Gesundheit. Auf jeden Fall Euch allen gute Nerven und Deinem Vater gute Besserung.

Vielen Dank für die schnelle Antwort euch allen!

Es ist schlimm genug sowieso schon für uns, und dann das auch noch! Wahrscheinlich geht das jetzt einher, weil heute auch der Richter anrief. Das KH habe vor einen Luftröhrenschnitt zu machen, was er genehmigen müsse. Da es aber noch nicht solange her ist, daß mein Vater da liegt, haben wir dem KH noch keine Person genannt, die Ansprechpartner dann ist. Man sagte ja auch, daß es nicht eilen würde. Vielleicht kam das jetzt alles nur zusammen.Liebe traurige Grüße Sheera

ThomasBeh  02.06.2010, 12:31

So wird es sein. In jedem Fall wünsche ich Deinem Vater "gute Besserung" und Euch beiden zuhause die Zuversicht und Gottes Segen.

Sheera 
Beitragsersteller
 02.06.2010, 12:36
@ThomasBeh

Vielen Dank! Das ist sehr lieb! heute hat er zudem auch noch Geburtstag. Meine Mutter muß allen Gästen erklären, daß er im Koma liegt, was ganz schlimm ist. Und dann sowas auch noch oben drein!

liebe Grüße

Sheera

Ich glaube Deine Mutter hat das völlig falsch Verstanden. Da kommt nicht einfach jemand vom Vormundschaftsgericht und wühlt in Unterlagen herum. Er wird Deine Mutter vielmehr fragen, wer für die Krankheitsdauer Deines Vaters die Vormundschaft übernehmen soll. (Das kann durchaus Deine Mutter übernehmen.
Es kann aber auch sein, dass Dein Vater eine Vorsorgevollmacht/Versorgungsvollmacht erteilt hat. Und deswegen kommt jemand von der Vormundschaft.

nee- das geht nicht - keine Panik. Das KH wird einen Antrag beim AG bestellt haben. Sollte es wirklich so sein, dass das Gericht einen externen Betreuer bestellt hat- umgehend Einspruch erheben. Das kostet den Staat/Steuerzahler Geld und solange deine Mutter oder du in der Lage seid, die Finanzen zu regeln- darf der Staat euch keinen Fremdbetreuer aufzwingen. Das ist auch im Betreuungsrecht geregelt soweit ich weiß- melde mich gleich wenn ich das gefunden habe..

Das kann eigentlich nicht sein. Wenn jemand einen Betreuer bekommt, wird er erstmal in Augenschein genommen und befragt, das hättet Ihr ja mitbekommen. Außerdem gucken sie erst, ob, falls erforderlich, jemand aus der Familie die Betreuung übernehmen kann.