Was bedeuten Nummern auf Rechnungen vom Zahnarzt und müssen Leistungen ohne Preisankündigung gezahlt werden?
Auf zwei Rechnungen werden 2010 und 2030 aufgeführt, obwohl ich nicht über die Kosten dieser Leistungen informiert worden bin. Zudem wird bei beiden Rechnungen 2080 aufgeführt, was wahrscheinlich die Füllung ist. Aber bei einer Rechnung wird auch noch 2060 genannt, obwohl beide Zähne angeblich gleich behandelt worden sind.
1. Was bedeuten diese Nummern genau?
2. Muss ich trotz unterschriebener Rechnung die Beträge zahlen, auch wenn die Ärztin mir diese Kosten verschwiegen hat?
13 Antworten
2010 Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer
2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z.B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Die Leistung nach der Nummer 2030 ist je Sitzung für eine Kieferhälfte oder einen Frontzahnbereich höchstens einmal für besondere Maßnahmen beim Präparieren und höchstens einmal für besondere Maßnahmen beim Füllen von Kavitäten berechnungsfähig.
2060 Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), einflächig, gegebenenfalls einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, gegebenenfalls einschließlich Verwendung von Inserts
2080 Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), zweiflächig, gegebenenfalls einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, gegebenenfalls einschließlich Verwendung von Inserts
Wenn an einem Zahn zwei Kavitäten vorhanden sind schon.
Jeder Zahn ist anders also ist auch jede Behandlung anders. Deshalb wird au CH jede Rechnung etwas unterschiedlich ausfallen.
Am einfachsten wäre es wenn du mit den Rechnungen Zum Zahnarzt gehst und dir das genau erklären lässt.
Nicht zu bezahlen wäre unter Umständen sehr teuer.
Es handelt sich hierbei aber doch um die Behandlung einer Zahnempfindlichkeit und eine Füllung......Wenn Du das selbst tragen musst, warum hast Du Dir denn keinen KVA geben lassen ? Ich würde hier nicht von "verschwiegen" sprechen, für mich sind das ganz normale Kosten, was Deine Kasse/Versicherung vermutlich auch so sehen wird.
Ein Nichtzahlen finde ich unnötig und es kann teuer werden. Ein klärendes Gespräch mit dem Rechnungssteller fände ich da deutlich einfacher.
Schau dir die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an.
Dort ist aufgeführt, welche Leistungen sich hinter den Schlüsselzahlen verbergen.
https://www.bzaek.de/goz/gebuehrenordnung-fuer-zahnaerzte-goz.html
Das sind Leistungsnummer der GoZ.
Diese Nummern gehören alle zu der Erbrachten Leistung einer Füllung. Sie werden halt nur einzeln aufgelistet.
2010 - Behandlung empflindlicher Zahnflächen
2030 - Maßnahmen um den Zahn trocken zu halten
2080 - Füllung (2flächig)
2060 - Füllung (1flächig)
Du bist super! Vielen Dank! =)
Warum informiert mich die Ärztin nicht, dass ich 2010 und 2030 privat zahlen muss?
Und kann es sich bei 2080 und 2060 um die selbe Füllung handeln? Nur halt eben einmal einflächig und dann am selben Zahn zweiflächig?
Entweder handelt es sich um eine oder um zwei Füllungen-das kannst nur du wissen :-D Theoretisch hätte Sie dir einen Kostenvoranschlag machen müssen welchen Du dann unterschreibst. Wusstest du gar nicht von einer privaten Zuzahlung?
Doch. Ich habe gesagt bitte eine Keramikfüllung. Aber warum dann an einem Zahn neben 2080 auch noch 2060 genannt wird verstehe ich nicht. Ich habe einem Eigenanteil für die Füllung zugestimmt, aber nicht für eventuelle spezielle Technik oder Sonderleistungen die sie während der Behandlung mitverwendet hat.
Diese Leistungen Sind aber teils für eine Keramikfüllung notwenig....Ich denke mal es handelt sich um einen Seitenzahn....
Kann es sich bei 2060 und 2080 an einem Zahn um die selbe Füllung handeln?