PKV: Krankheit A verschwiegen, aber wegen angegebener Krankheit B im Krankenhaus
Hallo,
Ich habe mal eine Frage:
Man hat bei einer privaten Krankenkasse eine Krankheit A bei den Gesundheitsfragen verschwiegen und sich dadurch einen Vertrag bei einer PKV erschlichen. Später erkrankt man an einer Krankheit B (die mit Krankheit A nichts zu tun hat) und lässt sich wegen Krankheit B im Krankenhaus behandeln. Das PKV-Mitglied wusste von Krankheit B nichts und hat diese erst danach bekommen, also nach PKV Eintritt.
Durch Nachforschung findet die PKV infolge von Krankheit B heraus (da für Krankheit B Rechnungen eingereicht werden), dass das PKV-Mitlglied bei den Gesundheitsfragen Krankheit A verschwiegen hat. Das PKV-Mitglied hat aber wegen Krankheit A überhaupt keine Beschwerden und schickt wegen dieser Krankheit auch keine Rechnungen o.ä. ein.
Kann die PKV dann in solch einem Fall einem PKV-Mitglied den Vertrag kündigen oder anfechten, obwohl die verschwiegene Krankheit A nie wieder beim Mitglied erschienen ist oder auch dafür keinerlei Rechnungen eingegangen sind?
Sprich: Kann eine verschwiegene Krankheit nur dann zum Problem werden, wenn genau für diese Krankheit Rechnungen eingereicht werden?
3 Antworten
hallo mmvdc,
ich sehe hier keine guten chancen für dich. näheres siehe antwort an TheHeckler, die ich mit deinem post wunderbar in einklang bringen kann:-)
@the heckler - wie versprochen: krankheit A mag mit krankheit B nichts zu tun haben, richtig. unbegründet ist der "rücktritt" aber nicht (oder wurde angefochten, dann ist betrug erkannt worden und es kann strafrechtliche folgen haben)
warum die fragen gestellt werde und warum sie korrekt zu beantworten sind wissen wir ja. bei allen neuen kunden wird in den ersten jahren eine prüfung durchgeführt (standard-check, gilt für alle). das ganze dient dem schutz der versichertengemeinschaft! findet der versicherer (VR) dabei raus, dass falsche angaben gemacht wurden, oder welche unterlassen wurden, hat er einen gesetzlichen handlungsspielraum.
die alles entscheidene frage ist: was wäre passiert, wenn die erkrankung im antrag gestanden hätte!?!? a) leistungsausschluss oder zuschlag b) ablehnung
und genau das holt der versicherer nun nach. wäre diagnose A eine ablehnung gewesen, tritt er vom vertrag zurück. das ist sein gutes recht. findet er aber heraus, dass diese diagnose vorsätzlich nicht genannt wurde, wäre das arglistige täuschung seitens MMVDC und nicht nur eine anfechtung laut BGB sondern auch betrug laut StGB!!!
das Versicherungsvertragsgesetz detailliert sogar noch viel mehr. allerdings fehlen hier noch urteile zur genauen bestimmung, da es erst ab 01.01.2008 änderungen gab, die den kunden "schützen" sollen.
@MMVDC da kommst du nicht mehr raus denke ich
btw: seit 2009 gibt es klare richtlinien zur antragstellung: MMVDC hat somit auch unterschrieben, dass er sich der folgen bewusst ist wenn er angaben verschweigt, auch wenn ER sie für unwesentlich gehalten hat. @THE HECKLER: mit der sache da steht net was die folge ist, kommste heute nicht mehr weit!
So etwas sollte eigentlich im Vertrag stehen. Oftmals steht folgendes drin: Mit meiner Unterschrift bestätige ich, das ich alle Fragen wahrheitsgetreu beantwortet und keine Details ausgelassen habe. Ich bin darüber im klaren, das bei nicht wahrheisgemäßer beantwortung der Vertrag nicht zustande kommt oder ohne vorherige Ankündigung durch den vertragsanbieter gekündigt werden kann.
Das wäre nicht das erste mal, das eine Versicherung jemanden rauswirft aufgrund fehlender Angaben, auch wenn diese nicht mit der aktuellen Erkranung zu tun hat.
stimmt so nicht ganz, ich gehe darauf aber in meiner antwort drauf ein für dich:-)
"Sprich: Kann eine verschwiegene Krankheit nur dann zum Problem werden, wenn genau für diese Krankheit Rechnungen eingereicht werden?"
Nein.
Wurden bei Vertragsabschluss wissentlich falsche Angaben gemacht, führt dies rückwirkend zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Versicherungsvertrags mit allen daraus resultierenden Folgen. Da die Gemeinschaft der PKV-Versicherten für die Risiken insgesamt geradesteht, ist das auch gut so (Wowereit!) - denn dieses Verhalten schädigt alle Versicherten. Fazit: Du solltest Dich dringend rechtlich beraten lassen. Im besten Fall kannst Du bei Deiner PKV bleiben (KV-Pflicht, daher Zwang zur Aufnahme bei der letzten Kasse, mit der ein Versicherungsvertrag geschlossen wurde, mindestens zum Basistarif). Schlechtestens bleibst Du nicht nur auf den Behandlungskosten sitzen, sondern bist auch versicherungslos, je nachdem, bei welcher Vorversicherung Du zuletzt versichert warst (also vor dem betrügerischen Abschluss mit der PKV).
die versicherungspflicht besagt man muss dich aufnehmen, je nachdem wo du zulesetzt versichert warst (GKV/PKV) - ans unternehmen ist es nicht gebunden!
als korrektur:-)