Was darf ein Schularzt? Ärztliche Schweigepflicht?
Also bei meiner Freundin war der Fall, dass sie von unserem KV zur Schulärztin geschickt wurde weil sie zu dunn sei. Sie ist nicht untergewichtig (47-48kg/160) Der Schularzt hat sie allerdings mit einer ES diagnostiziert und ihren Eltern (ohne ihr wissen) davon erzählt. Darf ein Schularzt überhaupt den Eltern OHNE ihr EINVERSTÄNDNIS ihre Eltern benachtichtigen? Der hat doch soetwas wie eine ärztliche Schweigepflicht oder nicht? Ich frage nur weil sie die ganzr Sache ziemlich ärgert und ich daraufhin neugierig geworden bin!
20 Antworten
Ja, es gibt eine grundsätzliche Schweigpflicht der Schulärztin (mit Ausnahmen).
Wenn der Patient minderjährig ist und die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzt, eine Entscheidung über einer Behandlung selber treffen zu können, dann darf die Schulärztin die Eltern nicht ohne Einverständnis der Eltern informieren.
Wenn der Patient minderjährig ist und die erforderliche Einsichtsfähigkeit NICHT besitzt, dann kann es sein, dass die Schulärztin die Eltern informieren muss.
In diesem Fall muss die Ärztin also prüfen, ob die Einsichtfähigkeit bei der Schülerin da ist. Das Verhältnis von 47 Kilogramm Körpergewicht zu 1,60 Meter Körpergröße ist schon ein Hinweis auf Untergewicht und kann auch auf eine Essstörung zurückzuführen sein. Da Essstörungen einen psychischen Hintergrund haben, kann es durchaus sein, dass in dieser Hinsicht die Einsichtsfähigkeit der Patientin fehlt und die Ärztin die Eltern informieren muss.
Pardon, habe mich im zweiten Absatz vertippt. Richtig muss es heißen:
"Wenn die Patientin minderjährig ist und die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzt, eine Entscheidung über einer Behandlung selber treffen zu können, dann darf die Schulärztin die Eltern nicht ohne Einverständnis der minderjährigen Patientin informieren.
Ja der Schularzt darf das, weil bei Essstörungen die Krankheitseinsicht fehlt. Es liegt bei Jungendlichen im Ermessen des Arztes was das Kind alleine Regeln kann und was nicht. Zudem gehe ich stark davon aus, dass die Angaben über Grösse und Gewicht nicht stimmen. Untergewicht ist das aber allemal. Eine Essstörung erkennt man auch am Verhalten und der Art zu reden. Rechtzeitig eingreifen ist sinnvoll und nötig. Eigenartig finde ich deinen Ärger, das lässt tief blicken. Du wärst wohl kaum ärgerlich, wenn es um eine Krebserkrankung ginge.
Natürlich muss der Arzt, nachdem er eine gefährliche Krankheit diagnostiziert hat, die Eltern benachrichtigen. Nur so kann eine Therapie sichergestellt werden. Deine Freundin wird sich ohne Druck sicher nicht auf die Suche nach Hilfe begeben.
Ich bin auf die Frage gestolpert und wollte erstmal wissen was ein KV und was ES ist. Und solange sie minderjärig ist ist notwendig die Eltern miteinzubeziehen.
Es ist richtig, dass die Schweigepflicht über die konkreten Inhalte der Therapie auch bei der Behandlung von Minderjährigen gilt. Lediglich dann, wenn der Arzt Zweifel an der Einsichtsfähigkeit bzw. geistigen Reife des Minderjährigen hat, darf er seine Schweigepflicht brechen. Grundlage dafür ist § 9 MBO-Ä, der es Ärzten erlaubt, entweder die Schweigepflicht aufgrund des Einverständnisses des Patienten oder zum Schutz höherwertiger Rechtsgüter zu brechen.
Je älter der Minderjährige ist, desto eher muss der Arzt davon ausgehen, dass die geistige Reife vorliegt und eine Offenbarung gegenüber den Erziehungsberechtigten nicht zulässig ist.