darf mein arbeitgeber mich ohne meines wissens bei einer anderen krankenkasse anmelden?
hallo zusammen ich hab da mal eine frage und zwar ist es so dass ich gestern post von der AOK bekommen hab in der steht das sie sich freuen mich als neues mitglied begrüßen zu dürfen. allerdings bin ich bereits bei der knappschaft versichert also hatte man gestern dorthin angerufen sowohl bei der knappschaft als auch AOK. die knappschaft sagte mir das ich bei denen abgemeldet wurde und die AOK das mein arbeitgeber mich ( jedoch ohne meines wissens und dem meiner eltern ) bei der AOK angemeldet hatte. die frage ist darf mein arbeitgeber so etwas überhaupt ohne mein einverständnis? ich dachte bis jetzt immer das nur ich bestimmen darf oder (im falle wenn ich noch nicht volljährig währe) meine eltern dies entscheiden müssten? wie sieht die lage da jetzt aus? bitte um antwort
10 Antworten
Nein, daß darf er nicht. Nur Du hast das Recht, und die Pflicht, Dich bei einer Krankenkasse Deiner Wahl an- bzw. abzumelden. Du solltest entsprechende Schritte einleiten, Deine Abmeldung bei der Knappschaft widerrufen, mit dem Hinweis darauf, wie diese "Abmeldung" zustande gekommen ist und Dich in gleicher Weise bei der AOK wieder abmelden. Arbeitgeber haben es mitunter gern, wenn all ihre Mitarbeiter bei der gleichen Krankenkasse sind. Dadurch erleichtern sie sich die Arbeit in der Form, daß der Arbeitsaufwand geringer ist, wenn man nur mit einer Krankenkasse abzurechnen hat.
Das kannst nur du entscheiden.
Dazu hat Dein Arbeitgeber kein Recht. Wundert mich nur das die Krankenkassen da so einfach mitgespielt haben.
Natürlich ist es u.U. im Interesse des Arbeitgebers seine Lohnnebenkosten so gering wie möglich zu halten, und der Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse gehört dazu. Deshalb ist es legitim, wenn der Arbeitgeber das Thema mal anspricht, aber zwingen oder Druck ausüben darf der Arbeitgeber nicht. Das Stichwort dazu heißt: Freie Krankenkassenwahl.
HIer noch der Hinweis auf ein Aktenzeichen:Ein Unternehmer darf Angestellten nicht vorschreiben, bei welcher Krankenkasse sie Mitglied sind. Das Landgericht Nürnberg untersagte daher auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Arbeitgeber, bereits in den Arbeitsverträgen die Mitgliedschaft in der AOK Bayern festzuschreiben (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 5. Oktober 2006, Az: 1HK O 7031/06).
Dein Arbeitgeber darf das nicht. Du entscheidest bei welcher Krankenkasse du versichert sein möchtest. Gehe zu deinem Arbeitgeber und verlange das er es rückgängig macht.
Wundert mich nicht ! Die AOK bemüht sich ja ständig um neue Mitglieder, da die den Kragen nicht voll bekommen !