was heißt diese Frage: Haben Sie im Jahr 2021 Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt oder Zuschüsse erhalten?
Ich habe neiin angekreuzt idas richtig?
8 Antworten
Kommt drauf an...
Wo wurde denn diese Frage gestellt???
Dann hast du dummerweise aus Unkenntnis die falsche Anlage gewählt: statt der Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast du die Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verwendet!? Dann verlangt das Formular eben dummerweise die KV- u. PV-Beiträge, welche bei einer sozialversich.pflichtigen Beschäftigung obligatorisch sind...
könnte ich dich als freund hinzufügen und du hilfst mir villeicht diese sache zu beenden dann kann ich dir genauer sagen was alles im brief so drin steht hab echt kopfschmerzen und stress hab noch 16 tage zeit
Diese Frage stammt aus einem Programm für die EStE 2021. Wenn - wie in den Kommentaren ausgeführt - hier gewerbliche Einkünfte aufzuführen sind, ist das aber die falsche Anlage. Richtig wäre die Anlage G, nicht die Anlage N.
Davon abgesehen ist deine Antwort ohnehin ggfs falsch, da jeder, der in D einen Wohnsitz hat, kranken- und pflegevollversichert ist. Allenfalls könnte eine FamV vorgelegen haben, aber nur, wenn die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit den Höchstbetrag je Monat nicht überschritten haben in 2021.
wenn du keine beiträge gezahlt und jeine zuschüsse erhalten hast, dann isses richtig.
wenn du 2021 lohn oder gehalt bekommen hast, dann hast du beiträge gezahlt.
Woher soll jemand anders wissen, ob das richtig ist. Das kannst du doch nur selbst wissen.
Wenn du gearbeitet hast, hast du auch Versicherung gezahlt
ich hab noch nie gearbet
Dann musst du auch keine Steuererklärung machen.
gewerbe
Dann darfst du auch nicht dabei die Anlage N ausfüllen, sondern die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb!
ok dann ist es bei mir richtig aber es gibt mir dann diese Meldung als Benachrichtigung unzwar:
Kranken- und PflegeversicherungenDie Angaben zur Art der Krankenversicherung wurden nicht bearbeitet.
Das Programm wählt in diesem Fall automatisch den reduzierten Höchstbetrag von 1.900 € für die Vorsorgeaufwendungen und trägt dies auch entsprechend auf dem Formular ein. Sollte diese Angabe nicht korrekt sein, müssen die Angaben zur Art der Krankenversicherung ergänzt werden.
Meldung ignorieren
Kranken- und PflegeversicherungenEs wurden weder Beiträge zu Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungen noch zu übrigen Versicherungen erfasst.
Da seit dem Jahr 2010 die Vorsorgepauschale für die Berechnung der Einkommensteuer entfallen ist, ist es wichtig die geleisteten Versicherungsbeiträge zu erfassen. Beiträge zu Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungen sind voll abzugsfähig. Liegen diese Beiträge unter dem Vorsorgehöchstbetrag von 1.900 €, können die übrigen Versicherungsbeiträge noch bis zu diesem Höchstbetrag berücksichtigt werden.
Meldung ignorieren