Rückwirkende Stornierung der Krankenversicherung?
Vielleicht etwas knifflig: Ich bin 33 und studiere seit einem Jahr wieder. Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert und zahle, da kein Einkommen, ca 175 €/Monat Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche. Nun war ich vier Monate lang an meiner Hochschule geringfügig beschäftigt (20 Stunden/Monat). Die Krankenkasse hat zu Beginn dieser Beschäftigung aufgehört, Beiträge von meinem Konto abzubuchen. Gleichzeitig stand auf meinen Lohnabrechnungen, dass mein Arbeitgeber für mich ca. 20 € an die Krankenkasse abführt. Daher ging ich davon aus, dass meine Krankenversicherung damit gesichert sei. Nun erhalte ich einen Brief von meiner Krankenkasse, in dem steht, mein ehemaliger Arbeitgeber (Hochschule) hat meine Krankenversicherung rückwirkend für die vier Monate storniert und ich würde nun der Krankenkasse 4 mal 175 € schulden. Darf mein ehemaliger Arbeitgeber das?
4 Antworten
Damit hat dein Studium überwogen und du warst weiterhin zur Zahlung der freiwilligen Beiträge verpflichtet.
Offensichtlich hat die Hochschule aus Versehen zuerst ein Anmeldung als Pflichtversicherter gemacht- damit hat die Kasse den Beitragseinzug zu Recht eingestellt- doppelt kassieren darf sie nicht.
Dann hat dein Arbeitgeber festgestellt, dass du geringfügig beschäftigt bist, die Meldung korrigiert und den verpflichtenden Beitrag an die Knappschaft abgeführt- welcher allerdings keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung auslöst.
Damit ist die Forderung deiner Kasse richtig und du musst zahlen.
natürlich !
mein Fall hat gewisse Ähnlichkeiten mit deinem
ich habe keine Lust mehr zu arbeiten ...
habe meinen Job an den Nagel gehängt, fahre das halbe Jahr in Urlaub, lebe vom Ersparten ...
logisch dass man trotzdem Krankenversichert sein sollte mit der ganzen Familie
habe mit meiner Kasse gesprochen, zahle den niedersten Betrag um die 170 Euro (AG/AN Anteil) Bedingung Einkommen nicht höher als 950 Euro/mtl
das geht seit fast 6 Jahren so .... problemlos
gelegentlich plagt mich die Langeweile, dann besuche ich nen Freund bearbeite bei dem Projekte, da ich gelegentlich in seinem Betrieb rumlaufe habe ich nen Vertrag über ne geringfügige Beschäftigung abgeschlossen (Unfallschutz .... Berufsgenossenschaft versichert sein sollte)
da ist dann auch pauschal ein bestimmter Krankenkassenbeitrag dabei
keine Ahnung wieviel mögen es 15 ...20 Euro sein
die Abrechnungen schicke ich meiner Krankenkasse jährlich und die verlangt dann von mir einen geringen Betrag "Pflegeversicherung" weil der nicht automatisch abgeführt wird, mögen es 2 Euro/mtl sein
....zu deiner Frage, mit der geringfügigen Beschäftigung bist du sicherlich nicht aus der Versicherungspflicht draussen
nicht knifflig - einfach zu lösen.
mit einer geringfügigen Beschäftigung wird man nicht GKV-pflichtig, sondern muss weiterhin Beiträge als freiwillig-GKV-Versicherter zahlen.
Bedeutet, was dir deine Krankenkasse mitgeteilt hat ist korrekt. Du musst die Beiträge nachzahlen.
Studentische Rechtsberatung beim Studentenwerk täte ich vorschlagen