KRANKENKASSE- Übergang vom Studium ins Referendariat - Problem 1 Monat Übergangszeit

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Hallo,

vorab noch einige Nachfragen:

  • Bestand bis zum 31.3. der Studententarif oder eine freiwillige Mitglisdschaft?

  • wann wurde der PKV-Vertrag unterschrieben bzw. wann kam die Versicherungsbestätigung der Privatversicherung?

  • aktuelles Alter im April 2014?

Gruß

RHW

jhohmann 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 09:48

Hallo RHWWW, bis zum 31.3 hatte ich den Studententarif, das war denke ich eine Pflichtversicherung. Der PKV-Vertrag wurde am 21. Mai rückwirkend zum 01.5 unterschrieben (es wurden keine Leistungen im Mai in Anspruch genommen bei der AOK) ich bin im Moment 27 Jahre, müsste also bereits die geforderten 18 Monate bei der AOK versichert sein.

RHWWW  31.05.2014, 13:14
@jhohmann

Zum 1.4.2014 wird man nach § 188 SGB V automatisch freiwilliges Mitglied der bisherigen Krankenkenkasse. Dies gilt aber nicht, wenn nach § 19 SGB V ein Leistungsanspruch besteht. Die Voraussetzungen nach § 19 SGB V sind erfüllt, da vorher bis 31.3. Krankenversicherungspflicht bestanden hat, die Lücke maximal einen Monat beträgt, ab 1.5. eine Krankenversicherung besteht und in der Lücke keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (unterstelle ich jetzt!). In der GKV gibt es keine Probleme. Im April besteht nach § 19 SGB V ein kostenloser Leistungsanspruch.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html

Für die Privatversicherung kann es ein Problem darstellen, dass am 30.4. keine Versicherung besteht. Die Privatversicherung kann aber selber entscheiden, ob sie einen Leistungsanspruch in der GKV einer GKV-Versicherung gleichstellt.

Falls die Privatversicherung das nicht macht, muss man in der GKV die Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten für die freiwillige Versicherung einhalten (Kündigung geht im Juni dort ein -> Ende der GKV am 31.8.) und den Beginn der Privatversicherung entsprechend verschieben. Für den April sind dann auch Beiträge zu zahlen (158 Euro).

Über die Qualität der Beratungsleistung der Privatversicherung würde ich mir ernsthaft Gedanken machen.

Zum 1.4.2014 gibt es die Möglichkeit zum sofortigen Wechsel. Der Beginn der Anwärtertätigkeit ist in der GKV kein Grund für eine vorzeitige Kündigung.

RHWWW  31.05.2014, 13:22
@RHWWW

Folgende Punkte können beim Vergleich GKV und PKV wichtig sein:

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Frühpensionierung, Teilzeittätigkeit, Sabbatjahr, Elternzeit, späteres Studium bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten),

• Was ist, wenn man später nicht Beamter bleibt (auf eigenen Wunsch, nach Ende der Anwärtertätigkeit oder aufgrund von unerwünschten Vorfällen - auch im privaten Bereich)? Als Arbeitsloser oder Selbständiger kann man in den allermeisten Fällen nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen dann deutlich.

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren (auch Mutter-Kind-Kuren), den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Hebammenhilfe, Haushaltshilfe und Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp

Als Beamtin oder Pensionärin ist eine Rückkehr in die GKV praktisch nicht mehr möglich.

Beiträge in der PKV sind für kerngesunde Menschen berechnet. Diese sind aber sehr selten. Gab es in den letzten Jahren mal Erkältungen/Grippe, Kopfschmerzen, Rückenbeschwerden, Einschränkungen der Gelenke? Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind immer zu 100% korrekt anzugeben.

.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-166....

In der Privatversicherung werden Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

In der GKV beträgt der Beitrag 14,9% zur Kranken- und 1,275% (für Kinderlose) zur Pflegeversicherung (berechnet von den Bruttoeinnahmen). Bei Teilzeitarbeit ist das ggf. ein großer Vorteil. Wenn man zunächst für die GKV entscheidet, gilt später eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Vielleicht interessant (jeweils 3 mal "w" ergänzen"):

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results

Vielleicht interessant:

.gutefrage.net/frage/von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. auch Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vor einer Entscheidung klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.

In Hessen gibt es für Beamte in der GKV Sonderregelungen.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

RHWWW  02.06.2014, 20:15
@RHWWW

Danke für den Stern!

Ich bin neugierig: Wenn es eine Lösung gibt, bitte gerne hier als Kommentar einstellen! Danke.

Wegen des Pflichtversicherungsgetz wirst du den Mindestbeitrag für April nachzahlen müssen. Es gilt zwar eine Nachversicherungszeit, aber diese ist selbstverständlich nicht kostenlos. Diese dient nur zur Überbrückung bis zum neuen Versicherungsverhältnis.

Auch die nahtlose Übernahme in die private Versicherung ist sonst nicht gegeben. Dann würden Gesundheitsprüfungen fällig.

Das Ganze hätte dir natürlich auch der Vermittler der Privatversicherung erklären können (MÜSSEN!!!) Daraus ergäbe sich sogar eine Haftung, falls du jetzt nicht normal aufgenommen würdest.

jhohmann 
Beitragsersteller
 27.05.2014, 20:41

Hallo 'Der Hans', vielen Dank für die Antwort. D.h. die AOK müsste mich für den Monat April einfach noch zu einem höheren Betrag weiterversichern und ich könnte dann zum Mai zur PKV wechseln ohne irgendwelche Kündigungsfristen?

DerHans  28.05.2014, 13:05
@jhohmann

Statuswechsel ist immer ein außerordentlicher Grund zu kündigen. Aber noch mal, es wäre Sache deines Vermittlers gewesen, dich auf dieses Problem hinzuweisen.

Das ist ein eindeutiger Beratungsfehler, der eine Haftung nachziehen könnte.

Für den April müssen Sie sich bei der AOK freiwillig weiterversichern, für ca. 160,--€, wenn kein Einkommen erzielt wurde in dieser Zeit. Um jedoch den Kassenwechsel vollziehen zu können, müssen sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten, d.h ein Wechsel kann, bei Kündigung jetzt noch im Mai zum 01.08.2014 erfolgen, bis dahin ist an die AOK dann der Beitrag auf Basis der Bezüge zu entrichten.