Schlägerei, Nasen-OP - Krankenkasse?

5 Antworten

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Die Krankenkasse übernimmt auf jeden Fall die Kosten. Sie muss aber prüfen, ob es einen Regressanspruch gegenüber Dritten gibt.

Einfach den Unfallfragebogen nach bestem Wissen ausfüllen. Wenn du den Verursacher nicht kennst, kannst du nichts dafür und dir entstehen keine Nachteile.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was willst du denn sonst sagen?

Wegen Falschaussagen kannst du belangt werden.

Die Krankenkasse muss selbstverständlich die Kosten tragen.

Wenn davon auszugehen ist, dass die Verletzung durch Verschulden eines Anderen zustande gekommen ist, kann die Krankenkasse ihn dafür haftbar machen. Sie würde deine Kosten zwar zahlen, dann aber versuchen, die Kosten beim Verursacher wieder herein zu holen.

Wenn du allerdings offensichtlich nicht mitwirkst, die Sache aufzuklären, weiß ich nicht, wie die Krankenkasse das sieht. Denn sie bekommt durch dein Verhalten keine Chance, das ihr zustehende Geld zu bekommen.

Wenn du allerdings tatsächlich nicht weißt, wer es war, kann man dir keinen Vorwurf machen. Allerdings wäre es vielleicht gut gewesen, wenn du den Sachverhalt durch eine Anzeige dokumentiert hättest.

anonymlord8899 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 22:26

Ich weiß es wirklich nicht und eine Anzeige hielt ich für nicht nötig, weil es zu nichts geführt hätte.

okieh56  19.01.2020, 22:30
@anonymlord8899

Du bist nicht gezwungen, eine Anzeige gegen unbekannt zu erstatten. Der Krankenkasse muss du nur den Hergang schildern und mitteilen, dass du den Verursacher nicht kennst.

Dann bist du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen. Mahr verlange niemand.

Hatte vor 1,5 Jahren exakt den gleichen Vorfall. Habe einfach alles wahrheitsgemäß beantwortet.

Worin liegt dein Problem, der Krankenkasse mitzuteilen, was du weißt und wie es war? Dann erübrigt sich auch deine Frage.

Woher ich das weiß:Recherche