Wasserschaden durch WC - haftet hier die Gebäudeversicherung?
Bei uns ist ein kräftiger Wasserschaden aufgetreten. Die Handwerker haben festgestellt, dass nicht- wie zuvor erwartet- ein Rohrbruch vorliegt. Stattdessen ist scheinbar der Dichtungsring vom Zuflußanschluß des WC verrutscht. Eigentlich handelt es sich hierbei noch um Trinkwasser. In meiner Gebäudeversicherung steht, dass gehaftet wird, wenn Leitungswasser aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung bestimmungswidrig austritt. Ich bin nun total unsicher: ist das nun ein Versicherungsfall oder (leider) nicht? Ich hoffe sehr, man kann mir hier mit Rat und Tat helfen! Danke Dirk
6 Antworten
müsste schon aber sofort ein trockengerät um grösseren schaden zu verhindern verleih und strom zahlt meist auch versicherung
DANKE... auch wenn's arg verspätet ist. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist nach vorherigem Gutachten anstandslos bzw. vorbildlich in Leistung getreten. Michael
ja, definitiv
DANKE... auch wenn's arg verspätet ist. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist nach vorherigem Gutachten anstandslos bzw. vorbildlich in Leistung getreten. Michael
Bei uns ist das so,das Wasserschaden innerhalb der Wand der Vermieter haftet.Alles waas ausserhalb passiert ist haftet man selbst. G.Hannibee
DANKE... auch wenn's arg verspätet ist. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist nach vorherigem Gutachten anstandslos bzw. vorbildlich in Leistung getreten. Michael
Da das Wasser nicht aus einem Rohrsystem gedrungen ist, sondern lediglich aus deiner undichten Toillette ,ist die Gebäudehaftpflicht dafür nicht zuständig, die zahlt auch nur für Schäden, die am Gebäude entstanden sind .Aber die Hausratversicherung sollte zuständig sein.
Ich würde diesen Schaden einfach bei der Versicherung melden, die können immer noch ablehnen.
http://www.bild.de/BILD/infos/hausratversicherung/fragen/hausratversicherung-wasserschaden.html
DANKE... auch wenn's arg verspätet ist. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist nach vorherigem Gutachten anstandslos bzw. vorbildlich in Leistung getreten. Michael
der fall ist versichert
DANKE... auch wenn's arg verspätet ist. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist nach vorherigem Gutachten anstandslos bzw. vorbildlich in Leistung getreten. Michael