Wasserschaden Gebäudeversicherung: Kann ich verlangen, das alle Holzdielen augetauscht werden?

7 Antworten

Nein.

Sie haben gegenüber Ihrem Versicherungsunternehmen eine Schadenminderungspflicht. Daher kann nur der betroffene Bereich repariert werden. Bei Farbabweichungen zum nicht betroffenen Bereich liegt kein weiterer Schaden vor. Das muss nach BGH-Rechtsprechung hingenommen werden.

Soweit mir bekannt ist, können Farbabweichung durch Bleichen oder Tönen angeglichen werden. Diese Kosten hat z.B. das OLG Hamm für gerechtfertigt gehalten.


Die Versicherung übernimmt immer die Kosten für die Behebung des Schadens. Da durch das Wasser nur ein Teil der Dielen beschädigt wurde, würd auch nur der Teil übernommen. Was ggf. möglich wäre, wäre eine sog. Wertminderung für die optische Beeinträchtigung bzgl. des Farbunterschiedes. Einfach bei der Versicherung nachfragen.

Verlangen schon,nur ob sie's auch bezahlen ist fraglich.

Verlangen kann man zwar viel, aber hier bringt es nichts.

Du kannst zwar die kompletten Dielen ersetzen lassen, aber nur der Austausch der beschädigten Dielen wird  von der Versicherung bezahlt.

Ansonsten verweise ich auf die Antwort von Bürger41

Kommt auf die Art der Dielen an. Sind es richtige Dielen und die sind nicht verzogen, wird der Betroffene Teil getauscht und alles abgeschliffen und versiegelt. Da sieht man nichts mehr!