Wasserschaden im Haus nach Dachschaden?

2 Antworten

Da hibt ihr anscheinend bei der Schadenbeschreibung einen Fehler gemacht. Bei einem Sturmschaden(Meldefrist!) greift die Elementarversicherung, und da sind selbstverständlich auch Folgeschäden mit versichert.
Undichtigkeiten des Daches jedoch, die durch Altersschaden oder Abwitterung entstehen, sind in der Regel nicht versichert.
Um so etwas zu verhindern, lasse ich einmal im Jahr einen Dachdecker über mein Dach schauen. Denn als VS-Nehmer hat man auch eine Schadenminderungspflicht.

Das ist totaler Unsinn und genau das Gegenteil der Realität. Folgeschäden sind IMMER mitversichert aber nur wenn sie auch Folge eines versicherten Schadens sind.

Der Schaden am Dach ist nicht versichert, da er (soweit das zu beurteilen ist) nicht durch eine versicherte Gefahr verursacht wurde. Daher ist auch der Folgeschaden nicht versichert.

Oder ist der Ziegel durch einen Sturm verrutscht? Dann wäre sowohl die Reparatur des Daches als auch der Folgeschaden versichert.

mit Elementarschäden

Hier müsste in die Bedingungen geschaut werden, ob der vorliegende Fall die Definition der Überschwemmung erfüllt. Grundsätzlich ist die Überschwemmung durch Witterungsniederschläge versichert, aber meist findet sich in den Bedingungen die Formulierung "Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes" und das ist nicht der Fall, wenn es in einen Raum reinregnet, sodass hier oft erstmal der Versicherungsschutz verweigert wird.

Aber nehmen wir mal an, das würde als Überschwemmung gelten. Dann wäre der Wasserschaden am Raum versichert, aber nicht die Reparatur des Daches und nicht umgekehrt wie es hier der Fall sein soll.

Zusammengefasst gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Der Schaden am Dach ist versichert, weil Sturm. Dann ist auch der Nässeschaden versichert, weil er ein Folgeschaden ist.
  2. Der Schaden am Dach ist nicht versichert, weil kein Sturm. Daher ist auch der Nässeschaden kein versicherter Folgeschaden. Der Regen zählt auch nicht als Überschwemmung ---> Beide Schäden sind nicht versichert.
  3. Der Schaden am Dach ist nicht versichert, weil kein Sturm. Daher ist auch der Nässeschaden kein versicherter Folgeschaden. Der Regen zählt aber als Überschwemmung ---> Nur der Nässeschäden ist versichert.

Es gibt keine Konstellation in der die Reparatur des Daches versichert ist aber der Nässeschaden nicht.

Was sagt der Vermittler dazu, der euren Vertrag betreut? Warum unterstützt der euch nicht?

Uwe13m 
Beitragsersteller
 19.12.2018, 14:48

Die Versicherung hat die Rechnung des Dachdeckers bezahlt! Nur die wesentlich größere des Wasserschadens nicht. Aussage siehe oben. Der Vertreter hat die gleiche Aussage bekommen. Er ist auch noch dran. Ich möchte nur mal abklären, was üblich ist, ob sich eine Auseinandersetzung lohnt.

NamenSindSchwer  19.12.2018, 14:57
@Uwe13m

Wie gesagt ergibt das von vorne bis hinten keinerlei Sinn....