Baby in GKV oder PKV?

3 Antworten

Hallo,

die Mutter kann die kostenlose Familienversicherung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Dies kann sie direkt nach der Geburt über ein spezielles Antragsformular machen (teilweise gibt es auf der Internetseite der Krankenkasse auch Online-Vordrucke).

Nach der Heirat bleibt die kostenlose Familienversicherung bestehen. Dies gilt nicht, wenn:

  • die Einkünfte des Vaters 62.550 Euro übersteigen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Zinsen und Mieteinkünfte werden mitgerechnet; es können aber Werbungskosten abgezogen werden; Die Hlöhe der Gesamteinkünfte steht auch auf jedem Steuerbescheid).

und

  • der Vater höhere Einkünfte als die Mutter hat

Wenn die kostenlose Familienversicherung endet, entsteht eine beitragspflichtige Mitgliedschaft in der GKV (Mindestbeitrag va. 180 bis 190). Wenn die Voraussetzungen des PKV-Tarifs erfüllt sind, ist ein Wechsel iun die PKV möglich.

Ein späterer Wechsel aus der PKV in die GKV ist nur möglich, wenn:

  • eine betriebliche Berufsausbildung begonnen wird
  • ein Studium an einer dt. Hochschule aufgenommen wird

oder

  • die Voraussetzungen für eine erneute Familienversicherung nach § 10 SGB V erfüllt sind.

Der 18. Geburtstag oder der Wegfall der Beihilfe sind kein Grund für einen Wechsel aus der PKV in die GKV.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RHWWW  18.06.2020, 20:29

Korrektur:

Der 18. Geburtstag oder der Wegfall der Beihilfe sind kein Grund für einen Wechsel aus der PKV in die GKV.

Da ihr nicht verheiratet seid, kann das Kind ohne Probleme über die Kindsmutter in der GKV versichert werden. Diese ist kostenfrei, in der PKV müsstest du entsprechende Beiträge entrichten- wozu ausgeben, wenn man die Leistung kostenfrei bekommen kann. Das Baby bekommt ebenfalls eine eigene KV- Karte und es entstehen keine Kosten, die erst verauslagt und dann wieder eingeholt werden müssen. Zudem haben GKV´en oft Sonderprogramme, die zusätzliche Untersuchungen für die Kleinen bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist eigentlich egal.

In der GKV zahlt man monatlich nichts. (Familienversichert)

Bei der PKV zahlt man monatlich ca 20-30€ für ein Baby, die kann man aber Steuerlich absetzten...

pudel007 
Beitragsersteller
 17.06.2020, 18:53

Gibt es keine Pflicht bzgl der art der Versicherung?

LouPing  17.06.2020, 19:08
@pudel007
Ist Ihr Partner gesetzlich versichert, können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Kinder mit in Ihre  private Krankenversicherung für Beamte nehmen oder in der kostenfreien GKV-Familienmitgliedschaft belassen (Ausnahme Bundesland Hessen).
Verdienen Sie als Beamter allerdings  oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und gleichzeitig mehr als Ihr Partner, löst sich die Familienversicherung für Ihren Nachwuchs in der gesetzlichen Krankenkasse auf und Sie haben das Wahlrecht zwischen der privaten Krankenversicherung für Ihre Kinder oder einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft.
Da in den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe ein 80-prozentiger Beihilfeanspruch für Kinder besteht (Ausnahme Hessen und Bremen), liegen die Monatsbeiträge für Ihren Nachwuchs in der PKV bei durchschnittlich 30-45 Euro (je nach Gesellschaft und Leistungsumfang).
Der Beitrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV beläuft sich hingegen auf über 150 Euro monatlich.
Ist für Ihren Nachwuchs aus den o.g. sozialversicherungsrechtlichen Gründen eine kostenfreie Familienmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich, empfiehlt sich deshalb auch für Kinder die private Krankenversicherung für Beamte..
https://www.versicherungsvergleich-beamte.de/blog/2017/10/27/muss-kinder-mit-privaten-krankenversichern/