Gibt es eine Verjährungsfrist zur Rechnungseinreichung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung?
Nach erfolgreichem Abschluss einer Kieferorthopädische Behandlung beim Kind werden in Regelfall die Arztrechnungen bei der Krankenkasse eingereicht und die Eigenanteile erstattet. Beispiel: Endabrechnung am 10.01.2011. Bis wann spätestens müssen die Rechnungen bei der Krankenkasse eingereicht werden?
2 Antworten
Hallo,
im Sozialgesetzbuch gilt bei gesetzlichen Krankenkassen für Beiträge, Zuzahlungen und Leistungen eine Verjährungsfrist von 4 vollen Kalenderjahren.
Wenn die Behandlung am 10.1.2011 erfolgreich abgeschlossen wurde, können die Eigenanteile noch bis zum 31.12.2015 zur Erstattung eingereicht werden (Eingangsdatum bei der Krankenkasse).
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Falls die Behandlung laut Bestätigung des Kieferorthopäden bereits in 2010 abgeschlossen wurde, endet der Anspruch auf Erstattung am 31.12.2014.
Sofern nicht explizit anderweitig geregelt, würde ich hier nach § 195 BGB von 3 Jahren vom Ende des Jahres ausgehen, aus dem die Forderung stammt.
Bei der PKV wird die Grenze i.d.R. bei 2 Jahren gezogen (Vertragsbedingungen); dass sich in der GKV die 4 Jahre gem. SGB auch auf den Leistungsanspruch bezogen, war mir bislang so gar nicht bewusst (kommt wohl auch nicht so oft vor, dass jemand 3 oder 4 Jahre wartet, bis er eine Abrechnung einreicht). Danke!
Das BGB gilt nur für Privatversicherungen, nicht für die gesetzliche. Die regelt explizit anderweitig