Welche Formulare sind für die Rente wegen Erwerbsminderung notwendig?

5 Antworten

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Hallo MrHit,

notwendig sind auf jeden Fall des R 100, R 210 und R 810.

Das R 215 kannst du freiwillig ausfüllen, wenn du möchtest, das R 815 ist nur ein Informationsschreiben. Vordrucke für AUD-Beleg und Befundbericht deines Arztes kannst du gleich mit dem Antrag einreichen, wenn du das nicht tust, werden die notwendigen Informationen/Befundberichte wahrscheinlich hinterher von der Rentenversicherung direkt angefordert werden, wenn sie benötigt werden.

Hilfe findest du bei deiner Gemeinde (die füllen die Antragsformulare mit dir aus) oder einer Auskunfs- und Beratungsstelle der Rentenversicherung - oder Rentenversicherung direkt. Du kannst dich auch erkundigen, ob es bei dir in der Nähe einen Versichertenältesten (arbeiten ehrenamtlich) gibt. (jeweils kostenlos)

Alternativ helfen dir auch ein Sozialverband (z.B. VdK) gegen Mitgliedschaftsbeitrag oder ein Rentenberater (Kosten vergleichbar mit Anwalt).

Grüße

MrHit 
Beitragsersteller
 02.02.2014, 11:26

Vielen Dank für die informative Antwort !

An den VdK habe ich auch schon gedacht. Muss man bereits Mitglied sein, bevor man eine Beratung in Anspruch nimmt?

Von den Sachbearbeitern bzw. den Versichertenberatern der DRV bin ich nicht so überzeugt, denn jeder Antrag auf EU-Rente wird erstmal von vornherein abgelehnt.

InderRuhe  02.02.2014, 23:26
@MrHit

Hallo nochmal,

freut mich, dass ich helfen konnte.

Was den VdK angeht, soweit ich gehört habe ist es möglich auch "rückwirkend" Mitglied zu werden, und für diese Zeit (ein oder 2 Jahre?) den Mitgliedschaftsbeitrag nachzuzahlen, dann wirst du gleich vertreten. Das weiß ich aber nur vom Hörensagen, frag am besten mal direkt nach. Ob eine Beratung als Nicht-Mitglied möglich ist, weiß ich nicht.

Grüße

MrHit 
Beitragsersteller
 25.02.2014, 14:33
@InderRuhe

Habe beim VdK einen Beratungstermin wahrgenommen und wurde auch ohne Mitgliedschaft erst einmal gut beraten. Allerdings sollte man bei weiterer Inanspruchnahme und evtl. anwaltlicher Vertretung schon Mitglied im VdK sein!

Ja,sie müssen alle ausgefüllt werden, da es sich hierbei um die Anträge zur ärztlichen Feststellung, die selbst Einschätzung und den Krankenversicherungsschutz handelt.

Am besten suchst Du dir einen unabhängigen Rentenberater und lässt dir bei deinem Antrag helfen, denn es kann gravierende finanzielle Auswirkungen haben, ob du jetzt vollständig als Erwerbsgemindert eingestuft wirst oder ob es nicht doch besser ist, im Augenblich, erstmal nur eine teilweise Erwerbsminderung zu beantragen.

Da lohnen sich die 500€ für nen Rentenberater durchaus, zumal jeder zweite Sachbearbeiter der DRV, Mathe nicht mal im Ansatz beherrschen. Und die Rente bei jedem zweiten zu niedrig berechnet wird.

Hallo MrHit,

Sie schreiben:

Welche Formulare sind für die Rente wegen Erwerbsminderung notwendig?<

Antwort:

Die Formulare für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente sind nur die halbe Miete, denn mit einem Antrag ausfüllen alleine ist es nicht getan!

Das Kernproblem bei der ganzen Angelegenheit ist der Nachweis von Ihrer Seite als Antragssteller, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund Ihrer gesundheitlichen Gebrechen auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, abgesunken ist!

Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, haben Sie keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und müßen zusätzlich nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden ausüben können!

Unter folgendem Link finden Sie den roten Faden, welche Hausaufgaben vor der eigentlichen Antragseinreichung grundsätzlich abgearbeitet werden sollten:

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die RV hat in allen größeren Orten Beratungsstellen. Bei jeder Kommune gibt es ein Versicherungsamt. Aus dem Telefonbuch kannst du die örtlichen "Versichertenältesten" finden. Diese beraten ehrenamtlich.

Zu deinem behandelnden Arzt musst du auf jeden Fall.

hallo ich arbeite seit märz in einer Einrichtung 3stunden am tag.wurde mir dann Zuviel so das ich jetzt einen freien tag für mich zum erholen habe.wie ist das jetzt in bezug auf erwerbsminderungsrente.