Anerkannte BG-Rente wie oft zum BG-Arzt?
Ich habe eine anerkannte Lungenkrankheit und beziehe über die BG eine Rente. Ich muss alle drei Jahre zum BG-Lungenarzt zur neuen Feststellung, wird das zeitlebens so bleiben oder ändert sich da was wenn ich in Rente gehe ?
2 Antworten
Hoi.
Diese dreijährige Überprüfung musst du nicht unbedingt hinnehmen. Es gibt eine rechtliche Bedingung, dass du dir das gefallen lassen musst/sollst.
§ 62 SGB I UntersuchungenWer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
Sie haben wohl die Hoffnung, dass sich der Zustand bessert und die Rentenhöhe neu, eben geringer, festgesetzt werden kann. Das könnte bis zu Ende deiner Tage so weitergehen. Man kann dagegen vorgehen, gerade wenn sich immer wieder zeigt, dass dein Zustand stabil ist bzw. sich leicht verschlimmert.
Ciao Loki
Dankeschön
Um welche Lungenkrankheit geht es denn? Wenn es um eine der "klassischen" Berufskrankheiten, welche mit der Ziffer 4 beginnen, geht so dient die Nachuntersuchung zur Befundkontrolle.
Der dreijährige Untersuchungsabstand lässt mich vermuten das es sich um eine Silikose oder chronische Bronchitis/Lungenemphysem handelt (4101 oder 4111), die regelmässig nach drei Jahren überprüft werden. Asbestosen werden alle zwei Jahre, die übrigen Lungenerkrankungen wie 4104 oder 4105 (die beide ein Lungenkarzinom beinhalten) noch engmaschiger überprüft.
Bei den BKen 4101 und 4111 ist es typisch das eine Besserung nicht mehr eintreten kann, die MdE sich also nicht mehr verringern kann. Aus diesem Grund ist es für die BG auch kein Problem die Nachuntersuchungen einzustellen oder nur noch auf Antrag durchzuführen. Ich möchte aber darauf hinweisen dass dies Nachteile bei der späteren Prüfung von Witwenrentenansprüchen geben kann wenn die MdE noch unter 50 liegt.
Einer Nachuntersuchung sollte man nachkommen wenn sich die Möglichkeit einer Besserung abzeichnen kann (dies ist bei anderen Berufskrankheiten möglich), ansonsten kann die BG auch wegen fehlender Mitwirkung die Rente herabsetzen oder entziehen, schlimmstenfalls solange bis die Nachuntersuchung nachgeholt worden ist.
Mit dem Renteneintritt im Sinne der Rentenversicherung hat dies nichts zu tun, die Nachuntersuchungen werden auch unabhängig davon durchgeführt.
J 44.8 ist der sog. ICD10-Code der von den Krankenkassen zur Verschlüsselung einer Diagnose verwendet wird. Die COPD (chronic obstructive pulmonary disease) oder auf deutsch COBE (chronisch obstruktive Bronchitis/Emphysem) wird von en BGen unter der BK-Ziffer 4111 oder, in einzelnen Fällen, als weitere Folge einer Silikose unter der BK-Ziffer 4101 entschädigt.
Für den Bezug einer BG-Rente ist es übrigens nicht notwendig Rentner im klassischen Sinne, also Altersrentner oder Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit etc., zu sein. Man muss seinen Job zumindest bei diesen BKen nicht aufgeben.
Bad Reichenhall ist bei den beiden BKen eine bekannte Adresse, im allgemeinen sind die Patienten dort gut aufgehoben. Heilbar ist leider keine der beiden Berufskrankheiten.
wow das war aber eine präzise Antwort. mein Mann hat copd. 30 % er ist noch nicht in Rente. war gerade zum 2. mal 4 Wochen in BG Klinik Bad Reichenhall
beim ihm steht die Nummer j 44.8 andere Ziffer finde ich nicht.