Privatrezept, wer zahlt?
Hallo zusammen, folgende Situation: Mutter ist im Pflegeheim, Pflegestufe 1, kleine Rente, Rest Sozialamt da Vater wohnt bei einem Kind, hat auch nur ca. 600€ Rente und kein Vermögen. Kinder auch nicht vermögend, d.h. nicht unterhaltspflichtig. Zuzahlungsbefreiung von Krankenkasse greift nicht bei Privatrezepten. Wer muss die Privatrezepte zahlen?
4 Antworten
http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/keine-hartz-iv-erstattung-fuer-privatrezepte-2772734.php
Versuche es mit Begründung für den Mehraufwand bei der Krankenkasse. Das setzt allerdings eine hohe Frustrationsgrenze voraus.
Wenn dann die Mutter. Wenn Sie sich Privatrezepte nicht leisten kann, muss sie sich halt mit dem was die Krankenkasse zahlt zufrieden geben. Die Frage ist, warum sie das Privatrezept braucht und die Krankenkasse das nicht zahlt. Sofern es zwingend notwendig ist, wäre es vom Sozialamt zu übernehmen.
So die Theorie
Warum stellt der Arzt ein Privatrezept aus, wo ihm doch die Situation bekannt ist? Egal, wenn die Krankenkasse es nicht übernimmt, dann müsst leider ihr Angehörigen dafür bezahlen, es sei denn deine Mutter war Beamtin, dann kann man bei der ehemaligen Behörde einen Beihilfeantrag stellen. Vermutlich nicht, dann muss das Medikament von euch Angehörigen bezahlt werden.
Meine Mutter hatte auch eine Pflegestufen, war in einem Pflegeheim und war befreit von Rezeptgebühren, die Befreiuung muss aber immer neu beantragt werden. Kein Arzt, der sie betreute, hat jemals ein Privatrezept ausgestellt!
Privatrezepte müsst ihr selber übernehmen !
Wenn es dringend und regelmäßig benötigte Sachen sind,die ihre Krankenkasse nicht im Leistungskatalog hat,dann sollte unter Umständen auch das Sozialamt zahlen müssen,natürlich alles nur auf Antrag.