Welche Rechte habe ich als BG-Patient?

3 Antworten

Nein, Du hast keine anderen Rechte. Der einzige Unterschied ist wirklich, dass Dein Fall nicht über die Kasse, sondern über die Berufsgenossenschaft abgerechnet wird.

So steht Dir natürlich weiterhin auch das Recht zur freien Arztwahl zu bzw. Dir eine Zweitmeinung einzuholen.

Liebe Grüße

bellacasa 
Beitragsersteller
 03.04.2014, 08:46

vielen dank für deine antwort!

Wie meinst du das? Auch wenn du in der BG-Klinik behandelt wirst wegen eines Berufsunfalls, so bist du dort dennoch normaler Kassenpatient, falls du nicht privat versichert bist.

bellacasa 
Beitragsersteller
 03.04.2014, 08:45

ok, danke!

Was Meinst Du mir Rechten? Nach einem Arbeitsunfall (nicht Berufsunfall) bekommst Du eine bg-liche Heilbehandlung. Im Gegensatz zur normalen Heilbehandlung über die gesetzlichen Krankenkassen wo das medizinisch Notwendige getan wird ist der BG-Grundsatz: Mit allen geeigneten Mitteln, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Das äußert sich z.B. darin, dass mehr und effizientere Physiotherapie gewährt wird als über die Krankenkasse. Wenn Du meinst, ob Dir ein Einzelzimmer zusteht oder, nein - in der Beziehung bist Du ein ganz normaler Patient ohne Privilegien, die Heilbehandlung erfolgt aber vergleichbar zu einem Privatpatienten