Welcher GdB bei schwerem Asthma behinderten Parkplatz?
Hallo, mein opa hat schweres Asthma (Asbestose) und einen GdB von 70, sein zustand hat sich aber sehr verschlechtert und trotzdem wurde sein Antrag auf höherstufung abgelehnt.
weiß jemand wie viel GdB man für schweres Asthma (schon im Ruhezustand Atemnot) bekommt? ich denke das er ungerecht beurteilt wurde. Was kann ich im Wiederspruch angeben? Steht ihm ein behinderten Parkplatz zu? er kann nur ein paar meter laufen und dann auch nur weiter unter der einnahme seiner spray medikamente. Man sollte meinen das solchen menschen ein behinderten parkplatz zusteht, die sich nur so dahinschleppen wort wörtlich.
Wenn ich das richtig verstanden habe sollte bei einer höherstufen auf 80 der Parkplatz kein problem mehr sein oder? Danke schon mal...
6 Antworten
Das mit dem Parkplatz weiß ich nun nicht.
Redet doch noch mal mit dem behandelnden Arzt, ob eine Höherstunfung möglich ist.
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.8.htm
"schweren Grades
Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe; statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz
80 - 100"
Das weiß ich, deshalb gab ich ja den Tipp mit dem Arzt. Der kann das am besten beurteilen und evt. einen neuen Befund erstellen.
Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte parken, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können. Nur Personen mit den Merkzeichen “außergewöhnlich gehbehindert” (aG) oder “blind” (Bl) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Das heißt, nicht alle behinderten Menschen dürfen einen Behindertenplatz nutzen. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus. Es wird ein blauer Ausweis mit Ausnahmegenehmigung benötigt. Auch ein Gipsbein reicht nicht aus, um auf dem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. In mehreren Bundesländern gibt es seit 2009 Ausnahmeregelungen etwa für Leute mit Morbus Crohn oder gehbehinderten Menschen, die einen Grad der Behinderung von 80 haben und die Merkzeichen G und B im Ausweis haben. Übrigens auch eine Autopanne berechtigt nicht zum Parken auf dem Behindertenparkplatz.
Hallo. Behindertenparkplätze stehen nur Rollstuhlfahrer zu. Dazu muss man mindestens 80 % im Auswie haben und den Buchstaben AG. Es ist mir neu, wie Jemnaden schrieb, dass man mit den Buchstaben B und G ehindertenparkplätze benutzen dürfen. Natürlich muss man dann mit dem Ausweis ins Rathaus und sich blauen Parkausweis holen, den man einmalig bezahlen muss. Es gibt auch Menschen mit schwerer Herzschwäche oder Demenz. Aber das berechtigt noch lange nicht, einen Behindertenparkplatz zu benutzen.
Versuchen kann man es. Was kannst du im Widerspruch angeben? Eben alle Krankheiten, dass er sehr schlecht Laufen kann und gestützt werden musst. Mit dem HA reden, damit er Bescheid weiß, wenn das Versorgungsamt dort Befunde einholt. Üblich ist es aber eben, dass man im Rollstuhl sitzen muss. medimax
Bei B und G im Ausweis mit 70 % und Probleme mit den Beinen, die eine Gehbehinderung vorweisen können erhalten den Orangen Parkausweis. Aber es zählen die selben Regeln. Man kann damit genauso einen Behinderten Parkplatz nutzen wie mit einen blauen Parkausweis.
omit müsste dein Opa zumindest den Orangen Parkausweis bekommen. medimax
Berichtigung: Der orange Parkausweis ist tatsächlich gelb. Den gelben Parkausweis erhalten Antragsteller, bei denen die Merkzeichen „G“ und „B“ festgestellt sind und
- für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen ein GdB von mind. 80 vorliegt
- für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen ein GdB von 70 und gleichzeitig
- für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane ein GdB von mind. 50 vorliegt.
Der gelbe Parkausweis berechtigt n i c h t zum Parken auf Behinderten-Parkplätzen (mit dem blauen Rollstuhl-Symbol.
LG
Hallo Asmadin,
stelle einen Antrag auf das Merkzeichen "aG". Das Merkzeichen wird zuerkannt bei Personen die wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe o d e r nur unter großen Anstrengungen außerhalb ihres Kraftfahrzeugs fortbewegen können, diese Feststellung trifft auf Deinen Opa zu.
Deshalb lege einen Widerspruch ein, beantrage darin nicht nur die höher Stufung, sondern auch das MZ "aG".
Der nachstehende Link hilft Dir ev. auch weiter: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Lass´ Dich notfalls vom VdK beraten.
Ich hoffe, ich konnte helfen, viel Erfolg.!
das entscheidet leider nicht der arzt sondern das versorgungsamt und die beurteilen nach aktenlage bzw. befunden die sie beim arzt anfordern