Wem gegenüber hat ein Anästhisist Schweigepflicht?

8 Antworten

Hallo Ylram

Also Schweigepflicht hat ekjin Anästhesist soweit, dass es dem Patienten nichts schadet, er darf natürlich dem Operateur nichts verschweigen, wenn es um Deine Gesundheit und Leben geht, wenn die Drogen einer Narkose im Weg stehen, muss der Operateur das natürlich wissen, denn, wenn etwas passiert, würde der Anästhesist haftbar sein, deshalb muss er den Chirurgen genau sagen, welche Drogen in welchem Masse Du nimmst, es geht um Dein Leben!

Einem Hausarzt gegenüber ist er aber Schweigepflichtig, sei es denn, wenn die Nachbehandlung keinerlei Probleme machen würde/könnte, sollte da eine Droge sein, die einer Nachbehandlung im Wege stehen, muss der Arzt das wissen, ansonsten hat jeder andere Arzt Schweigepflicht, da kann es jedoch Grenzen geben, die man nicht voraus sehen kann, da werden wir doch mal hoffen, dass dies bei Dir keine Regeln hat.

Du drafst vllkt.. einige Zeit nach der OP keinerlei Drogen nehmen, die über die Nase gehen, das wird man Dir dann aber erklären, das macht dann wahrscheinlich der Anästhesist, wie sowas in den Kliniken gemacht wird, weiss ich natürlich nicht, ich weiss nur, dass auch ein Narkosearzt Sxchweigepflicht hat, bis zu einer bestimmten Grenze, die klar festgelegt sein müssen!

Ich wünsch Dir alles Gute für die OP, ja, noch Eines: Frag den Anästhesisten, wie weit er Schweigepflichtig ist, der sagt Dir das bestimmt sehr gerne, denn letztendlich wälzen die Aerzte sowas oift den andern in die Schuhe, Keiner will sich mehr antun, als nötig!

L.G.Elizza

sag die warheit... und im prinzip müssten die ja schweigepflicht habn...

Dass du mit dem Sandmann (Anästhesist) Klartext reden solltest, weißt du ja bereits.

Bezgl. Schweigepflicht:

Der Anästhesist erstellt ein Anästhesieprotokoll, worin er -insbesondere falls Abweichungen vom "Standard"- eventuelle Besonderheiten oder Schwierigkeiten der Narkose dokumentiert.

Dieses Protokoll ist / wird Teil deiner Patientenakte, genauso wie das OP-Protokoll (dort könnte z.B. bei einem Koks-Konsumenten die schlechtere Durchblutungssituation der Schleimhaut mit daraus resultierenden OP-Erschwernissen vermerkt sein).

Und aus dieser Patientenakte wiederum wird der Arztbrief generiert, den der Arzt erhält, der dich ins KH eingewiesen hat (und evtl. weitere Empfänger, soweit du das gewünscht hast)

Ob - und wenn ja, in welcher Form dort irgendwelche Infos zu deinem Konsum enthalten sein werden, hängt halt vom Arztbrief-schreibenden Kollegen ab (ich erwarte eher keine Erwähnung). Mit dem kannst du durchaus -am Besten VOR deiner Entlassung- reden.

"nicht anders behandelt werden" sollte wohl das kleinste Deiner Probleme sein

Ich bin selber vom Fach

Du bist Arzt?

blumenFee47  08.06.2014, 08:25

Hahaha.....:) lg blümche