Rollator zurückgeben bei Umzug?

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Der Rollator ist Eigentum des Sanitäthaus er wir nur von der Kraknkenkasse geliehen die Pauschale läuft ca. 4 - 5 Jahre

Dem Sanitätshaus sollter der Umzug bekannt gegeben werden

Gruiten 
Beitragsersteller
 25.04.2013, 08:52

Danke dir - das musste ich auch erfahren. Ist nix mit einfach behalten. Erst wenn der Wartungsvertrag mit der Krankenkasse ausläuft ist es egal.

Den kann sie einfach mitnehmen. Dieser "Gegenstand" ist ja nicht an das Haus gebunden sondern an deine Mutter. Das Haus braucht keinen Rollator ;)

Den darf sie mitnehmen, denn wenn sie auch umzieht ist sie immer noch auf ihn angewiesen. Wenn sie die Krankenkasse wechselt dann (glaub ich) muss sie den zurückgeben.

Den darf sie mitnehmen!

Einfach mitnehmen, weiß das von meiner Mutter! LG Funnyhanni

Gruiten 
Beitragsersteller
 01.03.2013, 08:49

ist das sicher? Meine Mutter meint das Sanitätshaus will den zurückhaben. Wem gehört der eigentlich. Dem Sanitätshaus oder der Krankenkasse? Weiss du das?

Funnyhanni  01.03.2013, 09:32
@Gruiten

Er gehört Deiner Mutter, denn er wurde ihr verschrieben wie eine Tablette. Nach dem Tod meiner Mutter, wollte keiner den Rollator zurück.