Wenn man vor 26 Jahren einen Schulunfall hatte wo bei ein Zahn abgebrochen ist und neu aufgebaut werden musste, zahlt heute noch die UV Schule/Stadt?

8 Antworten

Hoi.

Ja, wenn du das beweisen kannst (also alte Unterlagen über die Sache hast). Ein Arbeitsunfall bzw. die Folgen verjähren nicht.

Kommt auch nicht so selten vor. Gerade nach Brüchen der Gelenke kommt es später zu Arthrosen als Spätfolge.

Ciao Loki

Apolon  28.10.2016, 15:28

Eigenartig, dass durch einen abgebrochenen Zahn

auch spätere Arthrose auftreten kann.

Lokicorax  29.10.2016, 00:24
@Apolon

Killerclown gefrühstückt? Leseschwäche?

Ich gehe davon aus das heutzutage keine Chance mehr besteht.

Der damalige Schaden wurde übernommen und damit dürfte der Schuld der Stadt/Schule genüge getan sein.

Nach 26 Jahren wäre ja auch durchaus denkbar das ein "echter" Zahn auch nicht mehr 100 % in Ordnung ist.

Nein - weder eine Unfallversicherung , noch die Schule oder Stadt.

Die Kosten dafür zahlt deine Krankenversicherung, oder du selbst.

Ich hatte nach 40 Jahren keine Chance mehr. Und es wurde sehr teuer für mich. Aber versuche es. Vielleicht hast Du mehr Glück.

Verjährung und Verwirkung könnten hier Thema sein. Die Frage sollte man einem Rechtsanwalt stellen.