wer erhält Befreiung für Taxi oder Fahrtkosten?
Hallo,
ich bin auf Grund einer Erkrankung stark Gehbehindert und besitze auch einen Behindertenausweis mit 100% sowie den Merkmalen G und AG. Leider muss ich auch öfters zu Ärzten und da die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln für mich beschwerlich sind, fahre ich häufig mit dem Taxi. Bei den Taxifahrten wurde ich schon mehrmals gefragt, ob ich eine Befreiung hätte. Auf meine Frage wo man so etwas dann bekäme, wurde mir gesagt, bei der Krankenkasse.
Jetzt würde mich einmal interessieren welche Bedingungen man denn dafür erfüllen muss. Falle ich damit schon in so eine Befreiung rein? Das wäre natürlich toll, wenn sich die Taxikosten etwas reduzieren ließen.
Kennt sich jemand aus damit?
5 Antworten
Selbst mit einer Befreiung von der Zuzahlung für Medikamente, wie sie die Krankenkasse ausstellt, bist Du nicht von den Kosten für Taxifahrten entbunden.
Du kannst Dir die Kosten im Nachhinein von der Krankenkasse erstatten lassen, Du musst aber erst einmal in Vorleistung treten.
Bei der Stelle, die Dir den Behindertenausweis mit dem "AG" ausgestellt hat, kannst Du Dir auch Fahrscheine ausstellen lassen. Damit kannst Du einmal private Fahrdienste und/oder Taxen benutzen. Früher war die Stelle bem Versorgungsamt, heute ist das wohl beim Sozialamt Deiner Stadt.
Eine weitere Art der Befreiung kannst Du bekommen, wenn Du z.B. regelmäßig zu Behandlungen fahren musst und wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann. Dafür hast Du eine Liste in den sich der Fahrdienst oder Taxi einträgt und die Krankenkasse direkt damit abrechnet.
Einfach mal bei der Krankenkasse anrufen und vorab die Kostenübernahme abklären (habe ich gerade letzte Woche für einen meiner Kunden gemacht).
Vielen Dank für die Erklärung und den Rat mit dem Versorgungsamt :-)
der Arzt kann dir einen "Beförderungsschein" ausstellen, damit gehst du zu deiner Krankenkasse und läßt die Fahrt genehmigen. Den Transportschein gibst du (wenn er genemigt ist) dem Fahrer, du mußt ihn auf der Rückseite unterschreiben. Den Schein kannst du für eine Fahrt, für zwei Fahrten (Hin- und Rückfahrt) ausstellen lassen oder für mehrere Fahrten z.B. zur und von der Dialyse.
Danke, das hilft schon weiter :-) Also wäre dann der erste Weg eher den Arzt darauf anzusprechen und dann mit dem Schein zur Krankenkasse. Da ich Mo.+Di. wieder hin muss, werde ich das dann dort mal erfragen :-)
Ja, geh einfach mal zu deiner Krankenkasse, du fällst auf jeden Fall mit da rein.
Ich denke, das gilt nur für Fahrten zum Arzt und auch nicht beliebig viele. Dafür gibt es bei jeder Kasse eine Beratungsstelle, man muss nur mal anrufen. Natürlich nicht heute, aber gleich am Montag.
Wie wäre es mit einem Anruf bei deiner Krankenkasse?
Sicher kann man das mit einem Anruf klären, mich interessierte es aber jetzt und vor Montag ist nichts mit anrufen. Es hätte ja sein können, dass es hier Leute gibt, die sich damit schon mal auskennen, dann kann man gegebenenfalls übers Wochenende schon mal gewisse Sachen zusammen suchen, wenn man was benötigt für einen Antrag oder ähnliches...