Wer muss Krankenwagen zahlen?
Meine Frau wurde vor 19 Monaten aus der Arbeit mit einen Rettungswagen abgeholt. Schichtbesprechung im Pausenraum und sie ist beim langen stehen umgekippt (Kreislauf). Wurde auch in das Krankenhaus eingeliefert, aber konnte nach kurzer Zeit wieder gehen.
Die Krankenkasse SBK behauptet die Berufsgenossenschaft müssen zahlen und umgekehert. Leider hat die KK Zunächst zugesagt zu zahlen, es aber ohne absprachen nicht gemacht. Nun kam die erste Mahnung.
Wie soll ich nun vorgehen?
3 Antworten
Die Krankenkasse ist auf jeden Fall dazu verpflichtet, in Vorleistung zu treten, wenn die BG die Zahlung (zunächst) verweigert. Auf keinen Fall muss die Versicherte zahlen - bis auf den Eigenanteil von 10 €, den sie von der BG erstattet bekäme.
Einer von beiden muss zahlen, entweder Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft. Ich tippe am ehesten auf die Berufsgenossenschaft, da Deine Frau ja während der Arbeit umgekippt ist.
Ich verstehe nur nicht, wieso Du eine Mahnung bekommst. Deine Frau ist doch wohl versichert? Das ist doch nun ein Ding zwischen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Sollen die sich doch auseinander setzen.
Genau seit eh und jeh in der GKV. Die erste Rechnung kam nach 16 Monaten zu uns, anschließend haben wir mit der SBK, der Firma und Berufsgenossenschaft telefoniert. Schlussendlich sagte die SBK nacj den zweiten Gespräch, dass diese sich drum kümmert. Und nun lag haute die Mahnung im Briefkasten.
Je nach Art des Versicherungsfalles Berufsgenossenschaft/Unfallkasse oder Krankenkasse.
Nach der Beschreibung handelt es sich um einen Unfall aus innerer Ursache, damit wäre nicht die Berufsgenossenschaft Kostenträger, sondern die Krankenkasse.