widerspruch gegen Arbeitsfähig
Mein Mann ist aus der Psy. Rehaklink arbeitsfähig entlassen worden. Er war seit April aus Psych. Gründen krank. Die Reha hat ihm absolut nicht gebracht und er fühlt sie genauso schlecht wie vorher. Die Psychologien meinte: "Wir entlassen nicht gerne arbeitsunfähig! (Klar, spricht nicht für die Klinik) Melden sie sich bei Ihren Facharzt, der schreibt sie weiter krank."
Der sagt: " Wenn die Klink Ihn Arbeitsfähig entlässt, kann ich Ihn nicht krank schreiben. Da macht die Kasse nicht mit!"
Kann man gegen die Einschätzung der Klinik Widerspruch einlegen?
Sylvest
4 Antworten
Widerspruch kannst Du natürlich einlegen; dieser muss aber begründet sein. Für euch bedeutet vdas, dass ihr ein zweites Gutachten braucht, das die Entlassungsdiagnose der Reha-Klinik widerlegt.
Eine andere Sache ist natürlich, dass man sich leicht arbeitsunfähig fühlt, wenn man eine Weile krankgeschrieben war. Häufig fällt es schwer, sich dann vorzustellen, dass man wieder einem geregelten Arbeitsalltag nachgehen kann und auch die Belastungen des Arbeitslebens wieder verkraften kann. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist das schwer abzuschätzen -für die begandelnden Mediziner, aber auch für die Betroffenen selbst.
Klar kann man das, allerdings wäre es sinniger seinen Hintern in eine Selbsthilfegruppe zu bewegen ;-)
Ich hatte das selbe Problem auch. Ich wollte mich nach der Reha noch eine Woche krank schreiben lassen, aber mein Hausarzt tat es nicht und ich bin ehrlich gesagt froh, weil Arbeit immer noch gut ist, auch wenn es einem psychisch nicht so gut geht. Zudem kann man auch keine Erfolge einer Reha sofort erkennen, denn man muß es erst mal alles verarbeiten umd dann einen Teilerfolg erkennen zu können.
Also ich weiss ja nicht was für psychische Probleme dein Mann hat aber mir hat es seinerzeit geholfen wieder arbeiten zu gehen, zunächst nach dem Hamburger Modell ganz langsam wieder an die Arbeit gewöhnen.
Ein paar Monate später waren meine Beschwerden weg.
Das größte Problem ist die Arbeit! Burnout