wie geht man das an? Notarzt gerufen Krankenkasse zahlt nicht?
Ich bin vor ner Weile mit starken Schmerzen im Arm aufgewacht, meine Muskeln sind okay, aber meine Nerven waren scheinbar verklemmt oder so, ich hatte echt schlimme Schmerzen der ganze Arm hat weh getan, wie tausend Nadelstiche, mein Gesicht hat dauernd gekribbelt sogar Msukelzuckungen.
Das ist über meinen Arm zu meinem Gesicht zu meinem Auge und meinem Kopf bis zum Scheittelmittelpunkt gewandert.
Ich meine hätte ja auch sonst was sein können, dass der Nerv verklemmt ist vermute ich auch nur, bzw war.
Ich hatte bissel Panik und habn Notarzt gerufen, tja jetzt bekomme ich die Meldung dass ich 756€ Euro zahlen soll.
Versicvhert bin ich bei der AOK.
Klar ist ich kann keine 756 € zahlen, und es wäre mir wohl möglich das einfach zu ignorieren, aber ist ja auch mist.
Was mache ich jetzt am besten. Im Netz finde ich nichts vernünftiges.
Von wem kommt die rechnung? Krankenhaus, Rettungsdienst, Krankenkasse?
Vom Kreis und dem Landrat Gebührenbescheid nennt sich das, Fachdienst Bevölkerungsschutz, Abrechnungsstelle steht da noch.
9 Antworten
Keine Panik!
Wenn die Krankenkasse nicht zu ermitteln war (oder z.B. vergessen wurde, zu notieren wo du versichert bist), ist es vollkommen normal dass der Patient den Gebührenbescheid direkt zugeschickt bekommt. Denn rechtlich ist er ja ohnehin verpflichtet, als Leistungsempfänger diese Gebühren zu bezahlen - die Krankenkasse ist nur verpflichtet, dafür in die Bresche zu springen ;)
Die Bescheinigung, dass der Transport in dieser Weise nötig war, müsste auch mit dabei sein - so ein Blatt, auf dem die Art der Behandlung, die Art des Beförderungsmittels und die Fahrtstrecke angekreuzt ist und ein Arzt unterschrieben hat. Oben drauf steht "Verordnung einer Krankenbeförderung". Der erstbeste Arzt, der dich vor Ort oder in der Klinik zu Gesicht bekommt, ordnet quasi (rückwirkend) an, dass du ins Krankenhaus transportiert wirst. Da auf dem Rettungswagen ist kein studierter Arzt zu finden ist (dieser käme dann in einem weiteren Fahrzeug). Deshalb muss das im Zweifel der Klinikarzt am Zielort unterschreiben.
Was machst du nun?
Bei deiner Krankenkasse anrufen (Achtung, es gibt nicht "die eine" AOK!) und Bescheid sagen, dass da was kommt. Anschließend den Gebührenbescheid und die Transportverordnung kopieren und die Originale dann (idealerweise per Einschreiben) an die Krankenkasse schicken. Dann solltest du normalerweise nie wieder was davon hören.
herzlichen dank dir.
Hi,
im Prinzip gibt es ein paar Varianten, bei denen der Versicherte eine Privatrechnung für die Leistungen des Rettungsdienstes erhält:
- die Krankenkasse war nicht ermittelbar,
- es lag keine medizinische Indikation vor - der Patient besteht aber auf einen Transport,
- es gibt keine oder eine falsch ausgefüllte Transportverordnung (ugs. "T-Schein").
Im Grunde genommen muss hier einerseits mit der Krankenkasse als Kostenträger, andererseits mit dem Leistungserbringer des Rettungsdienstes geklärt werden, an welchem Punkt es nun hakt.
die Krankenkasse war nicht ermittelbar,
Bedeutet: Krankenkasse informieren und Rechnung samt T-Schein einreichen - damit ist es schon erledigt.
es gibt keine oder eine falsch ausgefüllte Transportverordnung (ugs. "T-Schein").
Eine Transportverordnung kann man auch nachreichen - entweder holt man sich diese beim Krankenhaus, in dem die weitere Behandlung erfolgt ist, alternativ beim Hausarzt.
Dann auch hier wieder mit der jeweiligen Krankenkasse abklären, Rechnung samt T-Schein einreichen, Thema erledigt.
es lag keine medizinische Indikation vor
Das ist wohl der Punkt, an dem es etwas "tricky" wird: die Krankenkasse übernimmt nur medizinisch notwendige Fahrten des Rettungsdienstes.
Wenn sie die Kostenübernahme ablehnt, sollte zumindest eine schriftliche Begründung eingefordert werden - auch hier bleibt nur der Weg: es mit der Krankenkasse zu klären.
LG
Im Netz finde ich nichts vernünftiges.
Wer darauf verzichtet, mit einem herbei gerufenen Rettungswagen in die Klinik gebracht zu werden, muss damit rechnen, die Kosten für die Einsatzfahrt selbst tragen zu müssen.
habe ich NICHT
Hallo,
die Krankenkasse zahlt die Fahrt, wenn:
- die Rechnung vom Tranportunternehmen an die Krankenkasse geschickt wurde, bei der man versichert ist (es gibt 11 völlig verschiedene AOKn)
- der Versicherte tatsächlich transportiert wurde
- ein Arzt auf einer "Verordnung einer Krankenbeförderung" die Notwendigkeit des Transports bestätigt hat
Am besten beim Absender der Rechnung anrufen und nachfragen, aus welchem Grund die Krankenkasse die Bezahlung abgelehnt hat. Ggf. gibt es eine Verwechselung bei der Krankenkasse? Oder die ärztliche Verordnung hat bei der Rechnung gefehlt?
Wenn es eine Verwechselung zweier Krankenkassen war, von der richtigen Kasse eine Bestätigung mit allen Daten der Gesundheitskarte besorgen und diese zusammen mit der Rechnung an den Absender zurückschicken.
Gruß
RHW
Gern geschehen!
Die Krankenkasse anrufen und es erklären.
Dann kriegst du (hoffentlich) ein Formular zugesandt, worin du ausfüllen musst, was genau war.
Die Rechnung kam ja nicht von der AOK? Und das Schreiben auch nicht!?
Wenn du deine Krankenkarte nicht dabei hattest, wissen sie ja gar nicht, ob du bzw. Wo du versichert bist.
Klar die hattte ich dabei.
Danke dir.