Wie lange darf eine Krankenkasse Forderungen für Nachzahlung stellen

4 Antworten

Hallo Zusammen, Also eigentlich hatte die Person eine private Zusatzversicherung und letzendlich lief bis auf die gesetzl- Leistungen alles darüber. Es geht der Person auch nicht darum, sich vor den Betrag zu drücken, sondern darum, dass Rechnungen zeitnah bearbeitet werden. Es ist so in etwa wie bei mir ein Schornsteinfeger die Rechnungen der letzten 5 Jahre "gesammelt" mir zugeschickt hat. Klar, hat man da eine Leistung erhalten, nur kalkuliert man dann nicht auf einmal mit so einen Betrag.

Hallo,

in der Sozialversicherung gilt für Beiträge, Leistungen und Zuzahlungen eine einheitliche Verjährungsfrist von 4 vollen Kalenderjahren. Bei größeren Beträgen kann man ggf. mit der Krankenkasse über eine Ratenzahlung sprechen.

Bis zur Verjährung sollte man immer noch mit einer verspäteten Rechnung rechnen.

Gruß

RHW

Hm...das kann ich mir nicht vorstellen.Diese Kosten sind ja angefallen und ich glaube kaum das im Gesundheitswesen das so abläuft wie in anderen Bereichen.Wurde die Rechnung vergessen?...Trotzdem muss man das zahlen....glaub ich zumindest.Da kann man sich doch sicher beraten lassen.Aber mal ehrlich....wär das richtig sich da zu drücken.?Schliesslich ist ihm geholfen worden aber das scheint ja jetzt nicht mehr zu zählen

Nach 3 Jahren endet die gesetzlich geregelte Frist.